Visa: Bescheinigung von Einladungsschreiben

Bei Beantragung eines Visums durch einen ausländischen Staatsbürger muss dem Antrag ein Einladungsschreiben beigefügt werden. Das Einladungsschreiben an den ausländischen Geschäftspartner muss von der Industrie- und Handelskammer bescheinigt werden.
Alle am Verfahren der Visums-Ausstellung beteiligten deutschen Stellen sind verpflichtet, mit Sorgfalt zu arbeiten und Angaben ggf. zu überprüfen.
Einladungsschreiben, auf denen die IHK eine Bescheinigung mit Kammersiegel abgibt, müssen die folgenden Inhalte umfassen:
  • Betreff: Visa-Erteilung
  • Name des Unternehmens im Partnerland
  • Erklärung, dass es sich bei dieser Firma um einen Geschäftspartner handelt
  • Möglichst genaue und plausible Begründung des Reisezwecks
  • Name des Mitarbeiters dieser Firma, für die das Visum für eine Dienstreise nach Deutschland ausgestellt werden soll
  • Geburtsdatum und Passnummer der eingeladenen Person
  • Dauer des Besuches mit Datum der Ein- und Ausreise
  • Hinweis auf die §§ 66 - 68 Aufenthaltsgesetz, wonach entstehende Kosten, Versicherung etc. von der deutschen Firma getragen werden.
  • Unterschrift des Geschäftsführers oder -inhabers
Passkopien des Antragstellers können in Einzelfällen angefordert werden.
 
Die Bescheinigung von Außenwirtschaftsdokumenten erfolgt täglich in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr. In diesem Zeitraum beantragte Dokumente werden vorrangig bearbeitet. Planen Sie bitte  bei umfangreichen Anträgen einen Tag Bearbeitungszeit ein. Persönliche Besuche bitten wir im Vorhinein telefonisch anzumelden. Nach Terminvereinbarung kann in dringenden Fällen die Bearbeitung auch nach 13:00 Uhr erfolgen.