Sicherheiten für die Zollschuld
Die Zollverwaltung erhält ab sofort einen Ermessensspielraum, in dem die finanzielle Leistungsfähigkeit des Wirtschaftsbeteiligten belegt werden kann. Auch nicht liquides Vermögen, sowie das konkrete Entstehungsrisiko von Zollabgaben als neues Bewertungselement kann berücksichtigt werden.