China: Lieferkettengesetz

Der Bundestag hat am 11. Juni 2021 das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ verabschiedet. Ziel ist es, den Schutz von Menschenrechten und die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards in globalen Lieferketten zu gewährleisten.
Konkret bedeutet dies, dass die Verantwortung der Unternehmen sich künftig auf die gesamte Lieferkette erstrecken soll, im eigenen Geschäftsbereich sowie gegenüber unmittelbaren Zulieferern, abgestuft nach den Einflussmöglichkeiten. Das Gesetz gilt ab 2023 für große Firmen mit mindestens 3.000 Beschäftigten in Deutschland, ab 2024 für alle Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten.
Die Deutsche Handelskammer in China (AHK Greater China) hat vor diesem Hintergrund in Anlehnung an das Prinzip des „Ehrbaren Kaufmanns“ eine Vorlage mit konkreten Handlungsanweisungen für deutsche Unternehmen entwickelt. Damit soll insbesondere kleinen und mittleren Firmen, die bislang über kein entsprechendes Compliance- und Risiko-Management-System verfügen, ein praxisnahes Instrument zur Verfügung gestellt werden. Der Kodex berücksichtigt die spezifischen Anforderungen des verabschiedeten Sorgfaltspflichtengesetzes und lässt sich auch auf andere Regionen und einzelne Branchen anpassen.
Die Vorlage für den „Verhaltenskodex für nachhaltige Lieferketten in China“ sowie zusätzliche Einführungshinweise können auf der Webseite der AHK Greater China sowohl in englischer als auch in chinesischer Sprache kostenfrei heruntergeladen werden.

Quelle: AHK Greater China