Außenwirtschaftsförderung durch den Bund

1. Messeförderung

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) beteiligt sich weltweit an internationalen Messen und bietet deutschen Unternehmen über Firmengemeinschaftspräsentationen die Möglichkeit, sich unter dem Dach „Made in Germany“ auf attraktiven Märkten zu präsentieren. Die Beteiligung erfolgt überwiegend in Form von Informationsständen und Firmengemeinschaftsausstellungen.
Jährlich werden etwa 300 Auslandsmessebeteiligungen in das Programm aufgenommen. Der Bund übernimmt die Kosten für eine einheitliche Rahmengestaltung und in der Regel auch für einen Teil der Ausstellungsfläche.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert die Teilnahme junger innovativer Unternehmen an ausgesuchten internationalen Leitmessen in Deutschland. Die Messen, auf denen eine Messeteilnahme an Gemeinschaftsständen gefördert werden kann, werden jährlich vom BMWi festgelegt.
Förderhöhe:
Gewährt wird ein prozentualer Anteil zu den förderfähigen Ausgaben bis zu einer Gesamtsumme von 7.500 Euro pro Aussteller und Messe.

2. Exportinitiativen und Markterschließungsprogramme

Mit seinem Angebot zur Exportförderung unterstützt das BMWi kleine und mittlere Unternehmen bei der Erschließung neuer Märkte im Ausland.
Das Markterschließungsprogramm (MEP) fördert projektbezogene Maßnahmen für mittelständische Unternehmen.

Themen- und marktspezifische Module:

  • Informationsveranstaltungen
  • Markterkundungsreise
  • Leistungspräsentationen (Unternehmerreise mit Symposium)
  • Geschäftsanbahnungsreisen
  • Einkäufer- und Informationsreisen nach Deutschland

Kosten:

Bei Unternehmerreisen fällt neben den individuellen Reise- und Verpflegungskosten ein Eigenanteil von 500 bis 1.000 Euro je nach Unternehmensgröße an.

Mehr unter:

BMWi und iXPOS

3. Unternehmerkredit – Ausland

Mit dem KfW-Unternehmerkredit finanzieren Sie Investitionen und Betriebsmittel in Deutschland und im Ausland oder gleichen vorübergehende Liquiditätsengpässe aus. Auch die Finanzierung von Existenzgründungen ist möglich.

4. AKA-Exportfinanzierungskredite

Die AKA unterstützt die deutsche und europäische Exportwirtschaft bei der Finanzierung von Exportgeschäften. Zu den Leistungen gehören Finanzierungen, Refinanzierungen, Risikoübernahmen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit mittel- und langfristigen Exportgeschäften sowie sonstigen internationalen Geschäften.

5. ERP-Exportfinanzierungsprogramm

Aus Mitteln des ERP-Sondervermögens, die die KfW Ipex-Bank durch Kapitalmarktmittel verstärkt, können Darlehen gewährt werden zur Finanzierung von Ausfuhrgeschäften deutscher Exporteure über die Lieferung von Investitionsgütern und Leistungen in Entwicklungsländern.

6. Risikoabsicherung

Für die deutsche Wirtschaft bietet die Einbindung in das System der Weltwirtschaft, die immer schneller voranschreitende Globalisierung, ungeahnte Chancen. Gleichzeitig sind aber auch erhebliche politische und wirtschaftliche Risiken von vorn herein nicht auszuschließen; deshalb hat die Bundesregierung ein breit gefächertes Instrumentarium von Verträgen, Garantien und Bürgschaften zur Abfederung dieser Risiken geschaffen.
Mit den Exportgarantien des Bundes (Hermes-Deckungen) haben deutsche Unternehmen die Möglichkeit, ihre Exporte gegen wirtschaftliche und politische Risiken abzusichern.
Durch den Abschluss bilateraler Verträge mit Entwicklungs- und Schwellenländern gestaltete die Bundesregierung stabile Rahmenbedingungen für deutsche Investitionen im Ausland und Voraussetzungen für die Übernahme von Bundesgarantien für ein wirtschaftliches Engagement deutscher Unternehmen im Ausland.
Auf Antrag übernimmt die Bundesregierung zugunsten von Unternehmen mit Sitz in Deutschland Garantien für Investitionen im Ausland zur Absicherung politischer Risiken.
Der Bund kann auf Antrag eines inländischen Kreditgebers Garantien und Bürgschaften für ungebundene Finanzkredite (UFK) an das Ausland übernehmen. Ungebundene Finanzkredite sind Darlehen, die für ein bestimmtes kommerzielles Vorhaben (Grundsatz der Projektbindung) gegeben werden, nicht im Zusammenhang mit deutschen Lieferungen oder Leistungen stehen und nicht der Ablösung von Verpflichtungen aus in- oder ausländischen Liefer- und Leistungsgeschäften (Umschuldung) dienen.