Incoterms® 2020

Einführung

Die Incoterms® sind das von der Internationalen Handelskammer (ICC) mit Hauptsitz in Paris entwickelte Regelwerk zur Auslegung der in nationalen und internationalen Lieferverträgen verwendeten Handelsklauseln. Seit der Schaffung der Incoterms® durch die ICC im Jahre 1936 wurde dieses weltweit unumstrittene Standardwerk regelmäßig überarbeitet, um mit den Entwicklungen im internationalen Handel Schritt zu halten. Im September 2019 hat die ICC die Incoterm® 2020 veröffentlicht, die ab dem 1. Januar 2020 anwendbar sind.
Zweck der Incoterms® ist die Schaffung einheitlicher Regelungen für die wesentlichen Käufer- und Verkäuferpflichten in internationalen Lieferverträgen. Die Verteilung der Transportkosten oder auch der Übergang der Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware auf dem Transport werden neben vielen anderen Fragen anhand einfacher Bedingungen für die technische Durchführung des Transportes einheitlich und branchenunabhängig geregelt. Aus den unterschiedlichen Handelsgewohnheiten in den jeweiligen Ländern resultierende Mißverständnisse und Auseinandersetzungen und der damit verbundene Aufwand an Zeit und Kosten lassen sich auf diese Weise vermeiden.
Die Incoterms ergänzen lediglich das herkömmliche Kaufrecht im Hinblick auf die Lieferung der Ware. Sie ersetzen jedoch keinesfalls den Kaufvertrag selbst, sodass die Fragen der Eigentumsübertragung, der Zahlungsabwicklung, der Leistungsstörungen, des Vertragsbruchs, des Haftungsausschlusses etc. in dem Kaufvertrag geregelt werden müssen. Ebensowenig treffen sie Regelungen für den Transportvertrag mit dem Spediteur, den Versicherungsvertrag, den Bankvertrag und sonstige Geschäfte, die der Verkäufer oder Käufer zur Umsetzung der kaufvertraglich übernommenen Pflichten einzugehen hat.

Incoterms® 2020

Im September 2019 hat die Internationale Handelskammer (ICC) eine neue Version der Incoterms® veröffentlicht. Die Incoterms® 2020-Klauseln, die ab dem 1. Januar 2020 verwendet werden können, lösen die derzeit gültigen Incoterms® 2010 ab. Die früheren Incoterms®-Versionen sind jedoch nicht ungültig geworden. Den Vertragspartnern steht es frei, diese weiterhin zu verwenden. Um Missverständnisse zu vermeiden sollte immer die vereinbarte Version ausdrücklich benannt werden (z. B. "Incoterms 2010" oder "Incoterms 2020").

Struktur der Incoterms® 2020-Klauseln:

1. Klauseln für alle Transportarten
 Die erste Kategorie enthält die sieben Incoterms® 2010-Klauseln, die für alle Transportarten geeignet sind und unabhängig davon verwendet werden können, ob mehr als eine Transportart eingesetzt wird. Zu dieser Kategorie Zählen folgende Klauseln: EXW, FCA, CPT, CIP, DAT, DAP und DDP. 
EXW
Ab Werk
(... benannter Lieferort)
FCA
Frei Frachtführer
(… benannter Lieferort)
CPT
Frachtfrei
(… benannter Bestimmungsort)
CIP
Frachttfrei versichtert
(… benannter Bestimmungsort)
DAP
Geliefert benannter Ort
(… benannter Bestimmungsort)
DPU
Geliefert benannter Ort entladen
(… benannter Bestimmungsort)
DDP
Geliefert verzollt
(… benannter Bestimmungsort)
2. Klauseln für den See- und Binnenschifftransport
In der zweiten Kategorie der Incoterms® 2020-Klauseln sind sowohl der Ort der Lieferung als auch der Ort, bis zu welchem die Ware dem Käufer zu liefern ist, Häfen. Diese Klauseln sind daher ausschließlich für den See- und Binnenschifftransport geeignet. In diese Kategorie gehören folgende Klauseln: FAS, FOB, CFR und CIF.
FAS
Frei Längsseite Schiff
(… benannter Verschiffungshafen)
FOB
Frei an Bord
(… benannter Verschiffungshafen)
CFR
Kosten und Fracht
(… benannter Bestimmungshafen)
CIF
Kosten, Versicherung und Fracht
(… benannter Bestimmungshafen)

Wesentliche Änderungen gegenüber den Incoterms® 2010

Die Incoterms® 2020 haben hauptsächlich eine Verbesserung der Darstellung zum Ziel. Nutzern soll es noch besser ermöglicht werden, die passende Klausel für ihr jeweiliges Geschäft auszuwählen.
Dies wird erleichtert durch:
  • größeres Augenmerk auf die Auswahl der passenden Klausel in der Einführung;
  • präzise Erläuterung der Abgrenzung und Verbindung zwischen dem Kaufvertrag und den nachgeordneten Verträgen;
  • aktualisierte Anwendungshinweise, die in Form von erläuternden Kommentaren jeder einzelnen Incoterms®-Klausel vorangestellt werden;
  • eine veränderte Reihenfolge der Klauseln, un die neue-incoterms-2010Aspekte der Lieferung und des Gefahrenübergangs hervorzuheben und ihnen mehr Bedeutung zu verleihen.
Wesentliche inhaltliche Änderungen sind:
  • Konnossemente mit An-Bord-Vermerk bei der Klausel FCA
  • Kostenverteilung und deren einheitliche Positionierung inerhalb des Regelwerks
  • verschiedene Deckungsstufen des Versicherungsschutzes in den Klauseln CIF und CIP
  • Organisation des Transports mit eigenen Transportmitteln des Verkäufers oder Käufers in FCA, DAP, DPU und DDP
  • Änderung der Klausel DAT zu DPU und Einordnung der neuen Kausel hinter DAP
  • Aufnahme sicherheitsbezogener Anforderungen mit Transportpflichten und -kosten

Allgemeine Tipps zum Gebrauch der Incoterms®-Klauseln

Beziehen Sie die Incoterms®-Klauseln ausdrücklich in den Kaufvertrag ein
Wenn Sie möchten, dass die neuen Handelsklauseln für Ihren Kaufvertrag gelten sollen, müssen Sie dies mit der Formulierung „Incoterms® 2020“in Ihrem Vertrag deutlich machen.
Wählen Sie eine geeignete Klausel
Die gewählte Incoterms®-Klausel muss passend sein für die Art der Ware, das gewählte Beförderungsmittel und die Vorstellungen der Vertragsparteien hinsichtlich der Aufteilung weiterer Verpflichtungen, wie z. B. die Abwicklung von Zollformalitäten, die Organisation des Transports und der Abschluss einer Transportversicherung.
Benennen Sie Ort oder Hafen möglichst genau
Die gewählte Incoterms®-Klausel kann nur dann ihren Zweck erfüllen, wenn die Parteien den Ort oder Hafen möglichst genau benennen.
Denken Sie daran, dass die Klauseln keinen vollständigen Kaufvertrag beinhalten
Durch den Verweis auf die Incoterms® im Kaufvertrag werden bestimmte Pflichten der Parteien eindeutig festgelegt und so das Risiko rechtlicher Komplikationen vermindert. Die Incoterms® regeln beispielsweise, welche Partei des Kaufvertrages dazu verpflichtet ist, die Zollformalitäten zu erledigen und einen Beförderungs- oder Versicherungsvertrag abzuschließen. Aus der gewählten Lieferbedingung ergibt sich auch, wann der Verkäufer seine Verpflichtung zur Lieferung der Ware erfüllt hat und wer das Risiko ihres Verlustes oder ihrer Beschädigung zu tragen hat. Die Incoterms® treffen hingegen keine Regelung über Kaufpreis oder Zahlungsabwicklung, sie behandeln auch nicht den Eigentumsübergang oder Rechtsfolgen bei Vertragsbruch. Diese Angelegenheiten werden normalerweise durch ausdrückliche Bestimmungen im Kaufvertrag oder durch das zugrunde liegende Recht geregelt. Die Vertragsparteien sollten sich darüber bewusst sein, dass das vorgeschriebene nationale Recht bestimmte Aspekte des Kaufvertrags, einschließlich der gewählten Incoterms®-Klausel, außer Kraft setzen kann.
Weiterführende Hinweise
Die Incoterms®  2020 – Regeln der ICC zur Auslegung nationaler und internationaler Handelsklauseln –  können bei der Internationalen Handelskammer oder im Buchhandel bezogen werden.