Brancheninformationen Gastgewerbe

Gastgewerbe in Thüringen

Bei der Eröffnung und Führung einer Gaststätte oder eines Beherbergungsbetriebes ist eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften zu beachten.
Die IHK Ostthüringen zu Gera will mit der IHK-Information "Gastgewerbe in Thüringen" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 855 KB) den Unternehmern des Hotel- und Gaststättengewerbes praktische Hilfe auf dem Weg in die Selbständigkeit geben.

Bitte beachten Sie, dass fürs Gaststättenrecht die Bundesländer zuständig sind. Die meisten der aufgeführten Informationen beruhen auf den landesrechtlichen Vorgaben von Thüringen. Wer in einem anderen Bundesland eine Gaststätte eröffnen will, muss die dortigen Vorschriften beachten.
Bitte lassen Sie sich von der IHK vor Ort beraten.

Thüringer Nichtraucherschutzgesetz

Das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz (ThürNRSchutzG) verbietet seit 1. Juli 2008 das Rauchen in öffentlichen Gebäuden, Behörden, Gesundheits-, Erziehungs-, Bildungs-, Sport-, und Kultureinrichtungen, in Einrichtungen für Dienstleistungen und Handel, auf Flughäfen sowie in Gaststätten, Beherbergungsbetrieben, Diskotheken und sonstigen vollständig umschlossenen Räumen, einschließlich der Nebenräume und -gebäude.
Welche gastronomischen Betriebe betroffen sind und wo das Rauchen weiterhin erlaubt ist erfahren Sie in unserer IHK-Information "Das Thüringer Nichtraucherschutzgesetz in der Gastronomie" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 231 KB).

Aushang Jugendschutzgesetz

Die Gewerbetreibenden haben die für sie zutreffenden Vorschriften des Jugendschutzgesetzes durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 54 KB) bekannt zu machen.

Rundfunkbeitrag

Seit dem 1. Januar 2013 wird die Berechnung der Rundfunkbeiträge (bisher: Rundfunkgebühren) auf eine völlig neue Grundlage – im Wesentlichen: Mitarbeiter pro Betriebsstätte und betrieblich genutzte Kfz – gestellt. Daher kann auch für Unternehmen der zu entrichtende Rundfunkbeitrag von der bisherigen Rundfunkgebühr stark abweichen.
Wer von den neuen Regelungen betroffen ist und wie man den Rundfunkbeitrag ermittelt erfahren Sie in der IHK-Information "Die Rundfunkfinanzierung ab 2013" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 204 KB).

GEMA, GEZ – Urheberrechte, Verwertungsgesellschaften
und Lizenzen

Jeder Betrieb, der Musik der Öffentlichkeit zugänglich macht, muss eine Lizenz bei der GEMA erwerben.
Warum das so ist und welche Musiknutzung Sie als Gewerbetreibender anmelden müssen, beantwortet die IHK-Information "GEMA, GEZ & Co." (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 272 KB).
Des Weiteren geben wir einen kurzen Überblick über weitere Verwertungsgesellschaften und den Rundfunkbeitrag.

Umsatzsteuersätze in der Gastronomie

Ab 2024 gelten in der Gastronomie auf Speisen vor Ort wieder 19 Prozent Umsatzsteuer.
Aktuelle Steuersätze im Überblick:
Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle
19 %
Speisen Außerhausgeschäft (Imbiss/Lieferung/Abholung)
  7 %
Getränke (Grundsatz)
19 %