Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Amtliches Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen (AVPQ)

Mit der Vergaberechtsreform 2016 und der Änderung der Vergabeverordnung (§ 48 Abs. 8 VgV) wurde die ehemalige Präqualifizierung für Liefer- und Dienstleistungen (PQ-VOL) im Rahmen des amtlichen Verzeichnisses (AVPQ) auf eine rechtlich verbindliche Basis gestellt. Im Gegensatz zur PQ-VOL muss die Eintragung in das amtliche Verzeichnis (AVPQ) von allen öffentlichen Auftraggebern bundesweit anerkannt werden.
Die Führung des amtlichen Verzeichnisses (AVPQ) wurde den Industrie- und Handelskammern als hoheitliche Aufgabe übertragen. Zuständig für die Eintragung ins amtliche Verzeichnis (AVPQ) in Thüringen ist die IHK Erfurt. Das bundesweite Verzeichnis ist unter www.amtliches-verzeichnis.ihk.de für jeden abrufbar.
Aktuell haben sich insgesamt 54 Unternehmen im amtlichen Verzeichnis in Thüringen registrieren lassen. 17 davon sind aus Ostthüringen, 3 aus Südthüringen und 34 aus dem IHK-Bezirk Erfurt.

Präqualifikation von Bauunternehmen (PQ-VOB) - im Bundeshochbau verbindlich

Die Vergabestellen des Bundeshochbaus berücksichtigen nur noch präqualifizierte Unternehmen. Damit sollen Vergabeverfahren vereinfacht und die Qualität bei Hochbaumaßnahmen des Bundes weiter verbessert werden.
Für die Präqualifikation stehen derzeit sechs private Präqualifizierungsstellen zur Auswahl. Für diese gelten abgestimmte, verbindliche Prüfungsmaßstäbe, jedoch bezüglich Leistungsspektrum und Gebühren erhebliche Unterschiede.
Präqualifizierte Bauunternehmen werden vom Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. in die bundesweite Internetliste eingetragen. Sie ist für Auftraggeber kostenfrei nutzbar.