Pflichtmedien für Öffentliche Ausschreibungen

Öffentliche Ausschreibungen, deren geschätzter Auftragswert die festgelegten Schwellenwerte überschreiten, sind von öffentlichen Auftraggebern verpflichtend im Supplement zum Amtsblatt der EU, www.ted.europa.eu, zu veröffentlichen. Daneben - und zeitlich gesehen danach - können diese Ausschreibungen auch in einem nationalen Medium bekanntgemacht werden.
Bei Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte müssen nur Auftraggeber des Bundes ihre Vergabebekanntmachungen auf www.bund.de veröffentlichen. Dazu zählen die Bundeswehr, die Bundesministerien sowie Bundesanstalten und Bundesämter. Auch Vergabeverfahren der vier zentralen Beschaffungsstellen des Bundes, etwa des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, müssen dort veröffentlicht werden.
Auf Länderebene gelten indes in jedem Bundesland andere Vorgaben. So müssen in einigen Ländern Ausschreibungen unterhalb der Schwellenwerte in einem vorgegebenen Medium bekanntgegeben werden. Teilweise bestehen sogar unterschiedliche Regelungen je nach Art des öffentlichen Auftraggebers: Landesauftraggeber, Kommunen sowie sonstige Auftraggeber.
In Zusammenarbeit mit den Auftragsberatungsstellen der Bundesländer hat die IHK Auftragsberatungsstelle Baden-Württemberg dazu eine Übersicht erarbeitet.