Urlaubsbescheinigung für Lkw-Fahrer

EU-Formblatt

Die EU hat ein einheitliches Formblatt für Urlaubs- und Krankheitstage verabschiedet. Das Formblatt ist seit 1. Januar 2010 anzuwenden.
Für den Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen, d. h. solche an denen Fahrer oder selbstfahrende Unternehmer:
  1. ein Fahrzeug gelenkt haben, für deren Führen eine Nachweispflicht nicht besteht,
  2. erkrankt waren,
  3. sich im Urlaub befanden oder
  4. aus anderen Gründen kein Fahrzeug gelenkt haben,
und für welche damit keine Aufzeichnungen über Lenk- und Ruhzeiten vorliegen, muss nachgewiesen werden, dass der Fahrer oder selbstfahrende Unternehmer keine aufzeichnungspflichtigen Tätigkeiten ausgeführt hat.
Dies ist entweder mit einem manuellen Nachtrag über das digitale Kontrollgerät auf der Fahrerkarte und bei analogen Fahrtenschreibern auf dem Schaublatt möglich oder mittels einer Bescheinigung des Arbeitgebers. Diese ist vor Fahrtantritt auszustellen, darf nicht handschriftlich ausgestellt werden und muss Aussagen dazu enthalten, welcher der vier oben genannten Gründe auf den Fahrer zutrifft.
In Deutschland wird bei Kontrollen keine solche Bescheinigung verlangt, sofern entsprechende Nachtragungen auf der Fahrerkarte, dem Schaublatt oder dem Tageskontrollblatt vorgenommen wurden.
Bei Fahrten im europäischen Ausland empfiehlt sich jedoch in jedem Fall die Mitführung einer schriftlichen Bescheinigung. Dazu sollte das EU-Formblatt zum Nachweis von Urlaubs-, Krankheits- und anderen berücksichtigungsfreien Tagen verwendet werden.