Entsendung von Kraftfahrern innerhalb der EU

In Umsetzung des EU-Mobilitätspaketes I gilt ein EU-weit einheitliches Meldeverfahren zur Entsendung von Kraftfahrern.
Der Richtlinie (EU) 2020/1057 folgend, gelten EU-weit Transitverkehre und bilaterale Beförderungen sowie die Straßenanteile im Zu- und Ablauf des kombinierten Verkehrs nicht als Entsendung. Damit bestehen für derartige grenzüberschreitende Beförderungen keine Meldepflichten und länderspezifische Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen kommen nicht zur Anwendung.
Als Entsendung gelten jedoch Kabotage-Verkehre sowie nicht-bilaterale grenzüberschreitende Beförderungen. Diese müssen über ein zentrales EU-Meldeportal innerhalb des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) gemeldet werden. Diese Meldung ersetzt die bisher in zahlreichen EU-Staaten individuell geregelten Meldeverfahren und ist für Entsendungen in alle EU-Mitgliedsstaaten nutzbar. Da noch nicht alle EU-Staaten die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt haben, sind einzelne nationale Meldeportale weiterhin aktiv. Die gegenseitige Anerkennung der Entsendemeldung über das IMI-Portal wird jedoch in allen EU-Staaten zugesichert.
Im Falle von Entsendungen sind jeweils die länderspezifisch geltenden Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen zu beachten, d. h. z. B. Mindest- oder Tariflohnregelungen.
EU-Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen
(in allen 24 EU-Sprachen verfügbar):
Hilfe-Seite zum EU-Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen mit Hinweisen zur Anmeldung sowie zum Meldeverfahren
(ebenfalls in 24 EU-Sprachen verfügbar):
Ausführliche Videoanleitung zum EU-Portal für Straßenverkehr-Entsendemeldungen:
Begriffserklärungen:
Transit
Ist das Durchfahren eines Mitgliedstaates, ohne in diesem Fracht zu laden oder zu entladen und ohne Fahrgäste aufzunehmen oder abzusetzen. Andere Halte, beispielsweise aus hygienischen Gründen, sind dabei zulässig.

Bilaterale Beförderung
Ist eine grenzüberschreitende Beförderung vom Niederlassungsstaat des Beförderungsunternehmens in einen anderen EU-Staat oder ein Drittland und umgekehrt.

Kabotage
Beförderungen mit Be- und Entladeort innerhalb eines Mitgliedstaates der nicht der Niederlassungsmitgliedstaat des Beförderungsunternehmens ist.

Nicht-bilaterale grenzüberschreitende Beförderung
Ist eine grenzüberschreitende Beförderung außerhalb des Niederlassungsstaates des entsendenden Unternehmens.