Förderprogramm zur Schaffung privater Lkw-Stellplätze

Über ein Förderprogramm unterstützt das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) die Schaffung und Ertüchtigung von autobahnnahen Lkw-Stellplätzen mit bis zu 90 Prozent Förderung. Förderrichtlinie
Gefördert werden können private Investitionen in zusätzliche Lkw-Stellplätze, für:
  • den Neubau von Lkw-Parkplätzen inklusive Zuwegung,
  • den Ausbau bestehender Lkw-Parkplätze (z. B. auf Autohöfen) oder
  • Ertüchtigungsmaßnahmen von bestehenden Stellplätzen oder sonstigen Flächen, die bisher nicht als Lkw-Stellplätze genutzt werden (z. B. auf Betriebshöfen von Speditionsunternehmen oder Transport- und Logistikunternehmen, Parkflächen von Handelsunternehmen oder Messeparkplätzen).
Passende Projekte können mit einer Anteilfinanzierung von bis zu
  • 80 Prozent für Aus- und Neubaumaßnahmen
  • 90 Prozent für Ertüchtigungsmaßnahmen
in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gefördert.
Die Frist zur Antragstellung läuft bis zum 15. März 2024.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das so genannte eService-Portal des BALM. Vor der erstmaligen Antragstellung muss einmalig ein individuelles Konto für jedes antragstellende Unternehmen erstellt werden.
Nähere Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf den Internetseiten des BALM.