CEMT-Genehmigungen

CEMT-Genehmigungen berechtigen zu Beförderungen im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen den CEMT-Mitgliedstaaten (CEMT - Conférence Européenne des Ministres des Transports - Europäische Konferenz der Verkehrsminister, www.internationaltransportforum.org).
Dies sind die Staaten der Europäischen Union, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz sowie eine Vielzahl ost- und südosteuropäischer Staaten.
Be- und Entladeort müssen dabei stets in zwei verschiedenen CEMT-Mitgliedsstaaten liegen und die Genehmigungen berechtigen nicht zum Binnenverkehr. Es können Jahres- und Kurzzeitgenehmigungen sowie solche für den Umzugsverkehr beantragt werden, die jeweils nur in begrenzten jährlichen Kontingenten zu Verfügung stehen.
Es empfiehlt sich in jedem Fall vor einer Antragstellung zu prüfen, ob nicht eine andere Form der Genehmigung, bspw. eine bilaterale Transportgenehmigung, ebenfalls ausreichend wäre.
Alle wesentlichen Informationen zu CEMT-Genehmigungen und zur Antragstellung finden Sie auf den Seiten des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG).