Umsatzsteuersätze in der Gastronomie
Corona-Steuerhilfegesetz
Gastronomiebetriebe sind von der Corona-Krise besonders betroffen. Zur Unterstützung der Unternehmen hat die Bundesregierung im Frühjahr 2020 im Rahmen des Corona-Steuerhilfegesetzes eine zeitlich befristete Ermäßigung der Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie beschlossen.
Um das Gastgewerbe auch weiter bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu unterstützen, soll der ermäßigte Umsatzsteuersatz nun bis 31. Dezember 2022 gelten. Der Bundestag stimmte dem dritten Steuerhilfe-Gesetz zu.
So gilt seit dem 1. Juli 2020 bis voraussichtlich zum 31. Dezember 2022 für Speisen in der Gastronomie der ermäßigte Steuersatz von 7%. Getränke müssen weiterhin mit 19 Prozent besteuert werden.
Zeitraum | 01.01.2021 – 31.12.2022 | ab 01.01.2023 |
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Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle | 7% | 19% |
Speisen Außerhausgeschäft (Imbiss/Lieferung/Abholung) | 7% | 7% |
Getränke (Grundsatz) | 19% | 19% |