Kriterienkatalog Thüringer IHKs

Staatliche Arbeitsmarktpolitik darf die gewerbliche Wirtschaft nicht gefährden.
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) hat deshalb ihren Kriterienkatalog (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 353 KB) zur öffentlich geförderten Beschäftigung aktualisiert.
Aus Sicht der Wirtschaft ist die öffentlich geförderte Beschäftigung arbeitsloser Menschen grundsätzlich arbeitsmarktpolitisch sinnvoll. Voraussetzung ist die richtige Umsetzung. Die Tätigkeiten auf dem zweiten Arbeitsmarkt müssen gemeinnützig und zusätzlich sein. Die regionale Wirtschaft darf dabei nicht belastet werden.
In ihrem Kriterienkatalog (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 353 KB) definieren die Thüringer IHKs Tätigkeitsfelder, in denen öffentlich geförderte Beschäftigung möglich ist. Genauso zeigen sie aber auch klare Grenzen auf. Generell muss sich öffentlich geförderte Beschäftigung auf einfachste Arbeiten beschränken. Qualifizierte fachliche Arbeiten sind dagegen grundsätzlich dem ersten Arbeitsmarkt zuzuführen.
Die Thüringer IHKs sind ebenso wie die Handwerkskammern am Verfahren für die Einrichtung öffentlich geförderter Beschäftigung beteiligt. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass es nicht zur Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung oder zu Wettbewerbsverzerrungen kommt.
Der überarbeitete Kriterienkatalog (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 353 KB) der Thüringer IHKs gibt den arbeitsmarktpolitischen Akteuren im Land Thüringen einen Leitfaden in die Hand, in welchen Bereichen öffentlich geförderte Beschäftigung problemlos möglich ist.