Coronavirus: Informationen, Muster und Links
Aktuelle Informationen, Hinweise und Hilfen rund um den Coronavirus - für IHK-Mitgliedsunternehmen, Veranstaltungsteilnehmer und Azubis.
Zuletzt aktualisiert am 4.5.2022 – zu erkennen an den Inhalten mit [Datum].
Zuletzt aktualisiert am 4.5.2022 – zu erkennen an den Inhalten mit [Datum].
- [4.5.] Aktuelle Regelungen (1. Bund, 2. Thüringen, 3. Ostthüringen)
- [29.4.] Veranstaltungen und Prüfungen in der IHK
- KUG, Liquidität und finanzielle Hilfen (gera.ihk.de/coronahilfen)
- [18.3.] Angepasster Arbeitsschutz im Unternehmen / Tests / Impfen / Einreise
- Pandemieplanung und FAQ
- Zoll und Außenwirtschaft
- Hotline & Beratung in der Krise
- Wichtige Informationsquellen
[4.5.] Aktuelle Regelungen (1. Bund, 2. Thüringen, 3. Ostthüringen)
[4.5.] 1. Bund – bundeseinheitliche Isolationspflicht
Auf Basis der Vereinbarung der Gesundheitsministerkonferenz vom 28. April 2022, ab Mai 2022 bundesweit einheitliche Regeln zur Absonderung im Zusammenhang mit Corona-Infektionen anzustreben, hat das Robert Koch-Institutes (RKI) seine Empfehlungen hinsichtlich der Isolations- und Quarantänedauer angepasst. Auf dieser Grundlage sollen die Länder ihre Isolations- und Quarantäneregelungen überarbeiten. Im Wesentlichen geht es dabei um eine Verkürzung der Isolationsdauer für nachweislich positiv Getestete auf fünf Tage.
Die neuen Empfehlungen finden Sie online beim
Bundesgesundheitsministerium (pdf-Datei) in tabellarischer Form.
Thüringen ist diesen Empfehlungen gefolgt und hat die Thüringer Corona-Verordnung entsprechend angepasst.
Hinweise zur Corona-Arbeitsschutzverordnung und zum betrieblichen Hygienekonzept finden Sie in unserer aktuellen IHK-Information “Betrieblicher Arbeitsschutz ab 20. März bis einschließlich 25. Mai 2022 (PDF-Datei · 93 KB)” (PDF-Datei · 93 KB). Das BMAS hat auf seiner Homepage die FAQ zum betrieblichen Infektionsschutz ebenfalls aktualisiert .
[2.5.] 2. Freistaat Thüringen
# Anpassung der Corona-Schutzmaßnahmen
In Thüringen gilt seit 1. Mai 2022 eine
angepasste Corona-Schutzverordnung (pdf-Datei). Die Basisschutzmaßnahmen bleiben bestehen. Dazu zählen unter anderem die
erweiterte Maskenpflichten in geschlossenen Räumen, im Öffentlichen Personennahverkehr oder in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und der Pflege. Die
Testpflichten für Besucher von Krankenhäusern, Angeboten der Pflege etc. werden vereinfacht. Hier gilt nun 3G, d.h. geimpfte und genesene Personen müssen keinen negativen Testnachweis mehr erbringen. Bisher galt das nur für Geboosterte.
Änderungen ergeben sich bei der
Quarantänedauer für
Infizierte. Diese endet nunmehr frühestens nach Ablauf von fünf Tagen, wenn vorher 48 Stunden Symptomfreiheit besteht. Die Isolation bleibt für Infizierte verpflichtend. Beschäftigte in Einrichtungen der medizinischen Versorgung und der Pflege müssen darüber hinaus einen negativen Testnachweis zur Beendigung der Quarantäne erbringen, wenn sie vor Ablauf von zehn Tagen ihre Tätigkeit wieder aufnehmen wollen. Für
enge Kontaktpersonen von Infizierten gilt zukünftig lediglich eine dringende Empfehlung zur Absonderung, keine Verpflichtung mehr.
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# Überblick der Maßnahmen in der Basisstufe © Webseite TMASGFF:
© TMASGFF
© TMASGFF
© TMASGFF
© TMASGFF
DOWNLOAD: Unsere Vorlagen für den Hinweis auf 2G, 3G bzw. 2G+ (PDF-Datei · 151 KB) zum Ausdrucken (für DIN A3-, DIN-A4-Ausdruck geeignet).
# NEU: Entschädigung für infizierte Ungeimpfte
Das
Thüringer Landesverwaltungsamt wird ab sofort im Rahmen der Antragsbearbeitung von Entschädigungsansprüchen nach § 56 IfSG bei der Anwendung des Ausschlusstatbestandes wie folgt unterschieden:
- Ungeimpfte Personen, die als Kontaktperson (Ansteckungsverdächtige) abgesondert werden, erhalten nach wie vor keine Verdienstausfallentschädigung.
- Ungeimpfte Personen, die infolge eines positiven PCR-Tests (Krankheitsverdächtige, Ausscheider) abgesondert werden, erhalten eine Verdienstausfallentschädigung
3. Ostthüringer Landkreise und kreisfreien Städte
Die
tagesaktuellen Inzidenzwerte für alle Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte können auf der
Seite des Thüringer Gesundheitsministeriums abgerufen werden.
Auf einer extra Seite haben wir die
geltenden Allgemeinverfügungen der Landkreise und kreisfreien Städte in Ostthüringen zusammengefasst. DERZEIT LIEGEN JEDOCH KEINE VOR (Stand Mai 2022).
4. Weiterführende Informationen für Thüringen
- Informationen zur den verschiedenen Maskenarten; FAQs zur Maskenpflicht in Thüringen
- Geltende Rechtsgrundlage: Ergänzend zu den Hinweisen am Seitenanfang finden Sie die aktuell geltenden Verordnungen unter www.tmasgff.de/covid-19/rechtsgrundlage
- Informationen für Thüringen und einen Überblick über die aktuelle Lage bietet das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF). Webseite des TMASGFF
- Bulletin der Landesregierung mit Infos und Maßnahmen der Thüringer Landesregierung corona.thueringen.de
- Informationen über aktuelle Einschränkungen für das ganze Bundesgebiet und einzelne Regionen bietet www.tourismus-wegweiser.de.
[29.4.] Veranstaltungen und Prüfungen in der IHK
Im Zuge der Corona-Pandemie haben wir zum Schutz der Gesundheit aller Teilnehmer, Besucher und Mitarbeiter ein Hygienekonzept für die gesamte IHK inklusive der Bildungszentren erarbeitet und umgesetzt. Dieses passen wir fortlaufend den aktuellen gesetzlichen Vorgaben an. Solange es möglich ist, werden wir alle in Präsenz geplanten Veranstaltungen auch vor Ort durchführen. Aufgrund der aktuellen Entwicklung kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass zum Zeitpunkt der Veranstaltung weitere Regeln zur Anwendung kommen.
Weder 3G noch Maskenpflicht für Veranstaltungen und Prüfungen der IHK
Der Zugang zu IHK-Veranstaltungen und -Prüfungen ist unbeschränkt möglich. Eine Überprüfung des 3G-Status findet nicht statt. Auch ist das Tragen einer Maske nicht mehr verpflichtend, jedoch empfohlen!
Über Details zu Prüfungen informieren wir unter
Aktuelles zu IHK-Prüfungen.
Die Bildungszentren sind geöffnet. Sie können zudem unsere Webinare für Ihre Weiterbildung von zu Hause nutzen.
Die Bildungszentren sind geöffnet. Sie können zudem unsere Webinare für Ihre Weiterbildung von zu Hause nutzen.
KUG, Liquidität und finanzielle Hilfen (gera.ihk.de/coronahilfen)
Unter
gera.ihk.de/coronahilfen finden Sie unsere Sammlung der finanziellen Hilfen wie Härtefallhilfe, Überbrückungshilfe und außerordentliche Wirtschaftshilfe.
Nach der
Überbrückungshilfe IV können nun auch Soloselbständige ihren Antrag auf
Neustarthilfe 2022 für den Förderzeitraum Januar bis März 2022 stellen auf
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Mit dem Sonderfonds sollen Konzerte, Theateraufführungen, Kinovorstellungen und andere kulturelle Veranstaltungen wieder anlaufen können. Weitere Informationen:
Ausbildungsprämie des Bundes
Details und Antrag unter
www.arbeitsagentur.de und unter
weiteren Informationen
Informationen & Fördermöglichkeiten des Landes
Die
Thüringer Aufbaubank (TAB) bietet eine zentrale Internetseite für die Thüringer Wirtschaft zu allen Fragen und Hilfsangeboten des Landes unter
aufbaubank.de/corona & eine
Hotline unter 0800 534 676.
Linktipp: Überblick der TAB zu Finanzierungshilfen “Corona”
[24.3.] Sonderreglungen Kurzarbeitergeld bis 30.6.
Mit dem
Gesetz zur Verlängerung von Sonderregelungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie beim Kurzarbeitergeld und anderer Leistungen wurden folgende Sonderregelungen
befristet bis 30. Juni 2022 beschlossen:
- die Verlängerung der maximalen Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld von 24 auf bis zu 28 Monate, rückwirkend ab 1. März 2022,
- die Anrechnungsfreiheit von Minijobs auf das Kurzarbeitergeld,
- die erhöhten Leistungssätze bei längerer Kurzarbeit und
- der erleichterte Zugang zur Kurzarbeit
- die Zahl der Beschäftigten, die vom Arbeitsausfall betroffen sein müssen, bleibt von mindestens einem Drittel auf mindestens 10 Prozent abgesenkt und
- auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden wird weiter vollständig verzichtet.
Darüber hinaus können auch
Leiharbeiter weiterhin Kurzarbeitergeld beziehen. Die entsprechenden Regelungen wurden bis
30. Juni 2022 verlängert.
HINWEIS: Die Sozialversicherungsbeiträge werden den Arbeitgebern nach dem 31. März 2022 nur dann weiter zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Weiterbildung verbunden wird. Allerdings wurde eine Verordnungsermächtigung für die vollständige oder teilweise Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis zum 30. September 2022 beschlossen. Ob und in welcher Form davon Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten.
Entschädigung wegen Absonderung oder Kinderbetreuung nach §56 Abs. 1a IfSG
Das Infektionsschutzgesetz (
IfSG §56) enthält Entschädigungsregelungen für Verdienstausfälle u.a. infolge einer Quarantäne, eines Tätigkeitsverbots und einer notwendigen Kinderbetreuung. Da zunächst der Arbeitgeber zur Auszahlung der Entschädigungsleistung an die Arbeitnehmer verpflichtet ist, kann dieser auch den Erstattungsantrag stellen. Auch Selbständige haben einen Anspruch. Informationen dazu finden Sie auf der
Webseite des Thüringer Landesverwaltungsamtes als zuständige Behörde.
Erstattungsanträge können seit 1.1.2021 ausschließlich online unter
www.ifsg-online.de gestellt werden.
Grundsicherung für Selbständige
Selbstständige, die ihre
Grundsicherung nicht aus eigener Kraft schaffen, können aufstockende Leistungen beim Jobcenter beantragen.
Thüringer Konsolidierungsfonds
Um Thüringer Unternehmen zu unterstützen, welche durch das Corona-Virus wirtschaftlich betroffen sind. Es wurde um ein Ergänzungsprogramm "Corona 800-Kredit" erweitert.
Weitere Informationen zum Konsolidierungsfonds
Steuerfreie Corona-Prämie für Mitarbeiter
Um Arbeitnehmern für ihre Unterstützung und ihr besonderes Engagement bei der Bewältigung der täglichen Corona-Herausforderungen zu danken, konnten Arbeitgeber ihren Mitarbeitern wegen der zusätzlichen Belastungen bis zum 31. März 2022 einen steuerfreien Bonus von bis zu 1.500 Euro zukommen lassen. Die Regelung wurde nicht verlängert.
[18.3.] Angepasster Arbeitsschutz im Unternehmen / Tests / Impfen / Einreise
Hygiene-/Infektionsschutzkonzept
Die Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus fordert, dass öffentlich zugängliche Veranstaltungen, Angebote und Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Betriebe und Geschäfte ein
Infektionsschutzkonzept erstellen. Nachfolgend bieten wir Ihnen nützliche
Hinweise, Tipps und Infos zum Hygienekonzept – Infektionsschutz von Mitarbeitern und Kunden – Hinweise und Regeln zu Hygiene und Arbeitsschutz sind auch auf der
Internetseite des Gesundheitsministeriums zu finden.
Der Bundestag hat im Januar 2022 auch
Änderungen am Infektionsschutzgesetz (IfSG) beschlossen. Gemäß
§ 20a IfSG müssen die dort genannten Beschäftigten, insbesondere von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen, bis zum 15. März 2022 einen Immunitätsnachweis gegen COVID-19 vorlegen.
[18.3.] Schutz der Beschäftigten vor dem Coronavirus
Neben dem
SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard und den konkretisierenden
SARS-CoV-2-Arbeitschutzregeln wurde
über den 19. März hinaus die
Corona-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) mit angepassten Regelungen verlängert:
Arbeitgeber müssen auch weiterhin Schutzmaßnahmen im betrieblichen Hygienekonzepten festlegen, um die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Dabei sind sowohl das örtliche Infektionsgeschehen sowie die tätigkeitsspezifischen Infektionsgefahren zu berücksichtigen.
Verpflichtende Vorgaben von Basisschutzmaßnahmen gibt es nicht mehr. Vielmehr obliegt es dem Arbeitgeber individuell, die konkreten Schutzmaßnahmen festzulegen, wobei folgende Maßnahmen bei der Prüfung zu berücksichtigen sind:
- Freiwilliges Testangebot - wöchentlich kostenfrei einen Test – an die Beschäftigten, die nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten
- Verminderung betriebsbedingter Personenkontakte, insbesondere durch Homeoffice-Angebote, virtuelle Meeting und die Vermeidung oder Verringerung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und Fahrzeugen durch mehrere Personen
- Bereitstellung medizinischer Gesichtsmasken bzw. Atemschutzmasken
Der
Impf- oder Genesenenstatus darf bei der Beurteilung
nicht mehr berücksichtigt werden.
Bestehen bleibt die Regelung, dass Beschäftigte für die
Wahrnehmung eines Impftermins freizustellen sind. Auch muss der Arbeitgeber die Mitarbeiter im Rahmen der
Unterweisung über die Gesundheitsgefährdung bei der Erkrankung an der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) aufklären und über die Möglichkeit einer Schutzimpfung informieren.
Hinweise zur neu gefassten Corona-Arbeitsschutzverordnung und zum betrieblichen Hygienekonzept finden Sie in unserer aktuellen IHK-Information “Betrieblicher Arbeitsschutz ab 20. März bis einschließlich 25. Mai 2022” (PDF-Datei · 93 KB) .
Zugang zu Schnelltests/Selbsttests
HINWEIS: Achten Sie darauf, dass für den Test bereits ein positives Ergebnis durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) vorliegt ("
Evaluierung PEI"):
Liste der zugelassenen Tests des Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die kontinuierlich aktualisiert wird. Eine Übersicht der Thüringer Apotheken, die PoC-Antigentests durchführen, finden Sie als Download auf der
Seite der Thüringer Landesapothekerkammer.
Zugang zu Selbsttests (Antigentests zur Eigenanwendung durch Laien): Zugelassene Selbsttests, die ohne geschultes Personal angewendet werden können, sind frei verkäuflich:
Liste zugelassener Selbsttests auf der Webseite des BfArM.
Weitere Quellen für Tests und Co:
-
Thüringer LEG-Plattform unter: www.leg-thueringen.de/schutzausruestung
-
“Wer liefert was”: www.wlw.de/de/suche?q=corona%20tests
-
IHK-Plattform: www.ihk-ecofinder.de/corona-schnelltests – Anbieter von Virusnachweisverfahren finden (bzw. sich als Anbieter registrieren)
Testangebote – FAQ, Webinare, Videos, Podcasts
Ob Zugang zu Tests, Test-Arten, ihrer Durchführung, der Bescheinigung des Ergebnisses und der Übermittlung dieses Ergebnisses an die Gesundheitsämter – es gibt noch viele Fragen. Von der IHK-Organisation erhalten Sie das
nötige Know-how, um Ihre Verantwortung wahrzunehmen und die Tests
effizient, sachgemäß und rechtskonform in ihre Hygienekonzepte zu integrieren.
- FAQ zu Corona-Tests – vom DIHK fortlaufend aktualisiert (ergänzend: FAQ Testangebote des BMAS)
- Überblick über Podcast, Erklärvideos der DIHK-Bildungs GmbH
Linktipp: Themen-Webseite
#WirtschaftTestet /
#WirtschaftImpft von DIHK, ZDH, BDI und BDA –
wirtschafttestetgegencorona.de
Hinweis: Die kostenlosen Bürgertests wurden
bis zum 30. Juni verlängert.
Impfen in Unternehmen
Die
aktuell geltende Corona-Impfverordnung ermöglicht die Impfung der Beschäftigten durch den Betriebsarzt und mobile Impfteams. Weitergehende Informationen zu mobilen Impfteams finden Sie auf den Internetseiten der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
www.kv-thueringen.de/impfen-in-betrieben. Einzelheiten zur Vorbereitung vom Impfungen in Betrieben können unter
www.impfen-thueringen.de/betriebe.php abgerufen werden.
Linktipp: Infos, Downloads dazu von Organisation über Impfstoff und Aufklärung bis zu Dokumentation und Abrechnung (u.a. eine Handreichung zur Bestellung, Lieferung und Verabreichung des Impfstoffs) bietet die
Themen-Webseite von DIHK, ZDH, BDI und BDA –
wirtschafttestetgegencorona.de.
Einreiseregeln
Die Verordnung zur Änderung der
Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes vom 3. März 2022 regelt auch weiterhin einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Risikogebieten. Ausführliche Hinweise dazu finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums:
BMAS - CoronaEinreiseV.

Die Quarantäne-Pflicht bei Einreise aus
Hochrisiko- und Virusvarianten-Gebieten kann unter bestimmten Voraussetzungen vorzeitig beendet werden. Ausführliche Hinweise dazu finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums:
BMAS - CoronaEinreiseV
Rat und Tat bei Verdachtsfällen im Unternehmen:
- Umgang mit Verdachtsfällen im Unternehmen: Flyer des DGUV
- Meldung von Verdachtsfällen: Empfehlungen des RKI
Pandemieplanung und FAQ
FAQ deutscher Unternehmen (DIHK)
Wie stelle ich einen betrieblichen Pandemieplan auf? Wo gibt es aktuelle Infos? Ein Mitarbeiter ist infiziert – was tun? Wie kann mein Unternehmen die Krise überleben? Wie bekomme ich Ersatz für Ausfälle? Hilfreiche Links und Tipps für Unternehmen haben wir in einer FAQ-Liste zusammengestellt.
Webseite des DIHK
Webseite des DIHK
Betriebliche Pandemieplanung
Hilfreiche Informationen für Unternehmen von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU).
Handbuch zur betrieblichen Pandemieplanung
10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung
Handbuch zur betrieblichen Pandemieplanung
10 Tipps zur betrieblichen Pandemieplanung
Zoll und Außenwirtschaft
Außenwirtschaftsdokumente von der IHK
Für Außenwirtschaftsdokumente werden aktuell
nur elektronische und postalische Anträge bearbeitet! Kurzfristig notwendige persönliche Beratungen bitten wir vorher telefonisch zu vereinbaren.
Lageeinschätzung – GTAI-Weltkarte
Germany Trade & Invest (GTAI) hat eine „
Interaktive Weltkarte – Wohin steuert die Welt nach der Coronakrise?“ eingeführt. Die Karte beinhaltet aktuelle Lageeinschätzungen des GTAI-Auslandsnetzes zu rund 100 Ländern weltweit.
Informationen zu Zoll und Außenwirtschaft
Hotline & Beratung in der Krise
Eine zentrale Internetseite für die Thüringer Wirtschaft zu allen Fragen rund um Corona bietet die
Thüringer Aufbaubank (TAB):
www.aufbaubank.de/corona inklusive
Hotline unter der Nummer 0800 534 5676 zu Hilfsangeboten des Landes.
Um Unternehmen bei einem Ausfall des Chefs vor unnötigem Schaden zu bewahren, bietet die IHK Ostthüringen zu Gera ein
Notfallhandbuch an.
Ihr Ansprechpartner in der IHK ist
Peter Dörfer
Existenzgründung und Unternehmensförderung
Tel.: 0365 8553-210 | E-Mail: doerfer@gera.ihk.de
Ihre Ansprechpartnerin bei Fragen zu Vertrags- und Arbeitsrecht
Sylvia Knöfel
Sachgebietsleiterin Recht und Steuern
Tel.: 0365 8553-455 | E-Mail: knoefel@gera.ihk.de
Wichtige Informationsquellen
Bundeswirtschaftsministerium
Das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) stellt auf seiner Webseite wichtige Informationen und Nummern von Infohotlines zur Verfügung. Daneben erfolgt eine regelmäßige Analyse, insbesondere die Auswirkungen auf die Lieferketten und die Produktion in Deutschland, aber auch die Beeinträchtigungen im Handel und im Tourismus.
Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus
Informationen zu den Auswirkungen des Coronavirus
Robert-Koch-Institut (RKI)
Auch das deutsche Robert Koch-Institut stellt auf seiner Webseite wichtige Informationen zum Ausbruch des Coronavirus, seiner Verbreitung, Prävention und zum Reiseverkehr zur Verfügung
Themenbereich des RKI mit einer FAQ-Liste
Themenbereich des RKI mit einer FAQ-Liste