Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten in Krisenzeiten – wichtige gesetzliche Neuerungen (We
Veranstaltungsdetails
Die Zeit erfordert einige Veränderung: nicht nur Pandemie-bedingt, sondern auch aufgrund europarechtlicher Vorgaben.
Unternehmen sanieren. Ohne den Makel der Insolvenz. Was sich viele Unternehmer wünschen, soll mit dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (kurz: StaRUG) bald im deutschen Recht verankert werden. Damit die Geschäftsleitung das Unternehmen wieder fit machen kann. Für eine Zukunft.
Zum 01.01.2021 treten hierzu Neuerungen in Kraft. So wird es – neben der aktuell noch geltenden temporären Aussetzung der Insolvenzantragspflicht – eine neue Restrukturierungsmöglichkeit geben, und zwar ohne Gericht und damit ohne Insolvenz- oder Sachwalter.
Herr Hirte, von Schultze & Braun, informiert Sie dazu
am 3. Februar 2021, 14:00 Uhr, in dem Webinar
über wesentliche Neuerungen.
Termine, Veranstaltungsorte und Referenten
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Mi 03 Feb 202103.02.202114:00 Uhr
Referentinnen / Referenten
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Tobias Hirte
Rechtsanwalt
Veranstaltungsdauer
(ca.) 1 Stunden
Preis
kostenfreiFreie Plätze sind vorhanden -
Tobias Hirte
Veranstalter
Gaswerkstraße 23
07546 Gera