WEG-Reform 2020/2021
Veranstaltungsdetails
Sind Verwalter künftig wirklich mit mehr Rechten und weniger Pflichten ausgestattet?
Der Bundestag berät derzeit über den Gesetzentwurf zu einer WEG-Reform. Durch die geplante Reform sollen unter anderem die WEG-Verwaltung vereinfacht und der Ausbau der Elektromobilität gefördert werden. Ursprünglich wollte der Gesetzgeber lediglich die Installation von Elektroladestationen erleichtern. Herausgekommen ist die umfassendste WEG - Reform seit dem Jahre 2007. Ein Großteil bekannter Instrumentarien und altgewohnter Handlungsabläufe wird es künftig so nicht mehr geben. Voraussichtlich wird ein Großteil der bisher veröffentlichte Literatur sowie die dazu entwickelte Rechtsprechung nicht mehr anwendbar sein. Ob es tatsächlich zu einer Entmachtung der Eigentümergemeinschaft kommt, entscheidet sich in den nächsten Jahren. Verwalter sind gleichwohl gehalten, sich rechtzeitig zu informieren, um sich gesetzeskonform auf die neue Situation einrichten zu können.
Die nachfolgenden Gliederungspunkte werden dabei dezidiert behandelt.
Inhalt:
- Einleitung
- Sachen- und grundbuchrechtliche Änderungen
- Begründung der Gemeinschaft
- Nutzung des Sonder- und Gemeinschaftseigentums
- Mehrhausanlagen – Untergemeinschaften
- Verwaltung des Gemeinschaftseigentums
- Veräußerungszustimmung
- Entziehungsverfahren bei Hausgeldrückständen
- Hausgeldprivileg
- Bauliche Veränderungen und Kostentragungsregelungen
- Versammlung der Wohnungseigentümer
- Verwaltungsbeirat
- Jahresabrechnung
- Verfahrensvorschriften
- Anpassung von Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Ausblicke und Gang des Gesetzgebungsverfahrens
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