Lieferkettengesetz: Herausforderung und Risiko

Kostenfreies IHK-Webinar am 7. Juli zu den Inhalten und Folgen

Unternehmen nehmen ihre gesellschaftliche Verantwortung (CSR) ernster denn je. Nun haben Bundesregierung und der Bundestag beschlossen, die in Deutschland ansässigen Unternehmen per Gesetz zur Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferkette zu verpflichten, in allen Ländern, in denen sie agieren und nach in der Bundesrepublik geltenden Standards. Das im Juni beschlossene „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ (LkSG) ist deshalb weiter hoch umstritten und mit erheblichen Risiken behaftet - sowohl für Lieferanten als auch für die direkt dem Gesetz unterliegenden Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern bzw. ab 2024 mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
Aus Sicht der IHK Ostthüringen werden Unternehmen mit zusätzlichen Forderungen wie einem praktisch kaum umsetzbaren Risikomanagement, Beschwerdeverfahren und aufwändigen Berichtspflichten konfrontiert. Auch kleinere Firmen entlang der Lieferkette könnten verpflichtet werden, gleichwohl sie im Gesetz nicht benannt sind. Sie alle müssen ab 2023 prüfen, ob sich ihre Aktivitäten nachteilig auf Menschenrechte auswirken und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen.
In dem kostenfreien zweistündigen Webinar „Sorgfaltspflichten in der Lieferkette“ am 7. Juli werden gesetzliche Anforderungen und deren Umsetzbarkeit aufgezeigt. Neben den Inhalten des Gesetzes, vorgestellt von der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, berichtet die JENOPTIK AG aus der eigenen betrieblichen Praxis. Im Anschluss beantworten die Referenten Fragen und es können Erfahrungen mit anderen Teilnehmern ausgetauscht werden.
Infos und Anmeldung in der IHK bei Steffi Keil (Tel. 0365 8553-120, E-Mail keil@gera.ihk.de) oder online unter www.gera.ihk.de/event/154151274.
01.07.2021, ba