Weniger Bürokratie und Kosten durch Ausnahmeregelung im Geologiedatengesetz

Thüringer IHKs erreichen Erleichterungen für Baubranche

Deutliche Erleichterungen insbesondere für Unternehmen der Baubranche erreichten die Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) mit der neu geschaffenen Thüringer Ausnahmeregelung beim Geologiedatengesetz. Mit dem 2020 in Kraft getretenen Gesetz will der Bund mehr qualifizierte geologische Daten transparent und digital bereitstellen, was vielfach mehr Bürokratie bedeutet.
Schätzungen zufolge werden über 90 Prozent der Baugrunduntersuchungen in Tiefen von weniger als zehn Metern durchgeführt. Aus Sicht der Thüringer IHKs sind diese oberflächennahen Daten nicht hilfreich für die Darstellung der geologischen Verhältnisse in Thüringen und der enorme Aufwand der Betroffenen zur Anzeige und Übermittlung jeder einzelnen geologischen Untersuchung nicht gerechtfertigt.
„Das Geologiedatengesetz löst eine große Bürokratiewelle aus, da auch Bauvorhaben mit Baugrunduntersuchungen davon betroffen sind – bundesweit mehr als eine Million jährlich“, erklärt Dr. Wieland Kögel, Vorsitzender des Umweltausschusses der IHK Ostthüringen.
In zahlreichen Gesprächen, vor allem mit Vertretern des Thüringer Landesamts für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN), wurde die Notwendigkeit einer Ausnahmeregelung diskutiert und konkrete Ausnahmetatbestände – u. a. Handbohrungen, Ramm- und Drucksondierungen – mit Branchenvertretern erarbeitet. Ende 2021 hat das TLUBN den Vorschlägen weitgehend zugestimmt. Die Ausnahmeregelung für Thüringen ist seit Januar 2022 in Kraft.
„Nicht nur die Unternehmen profitieren von weniger Bürokratie, sondern auch die Behörde. Zum einen wird eine Flut nicht verwertbarer Daten in der geologischen Landesaufnahme vermieden. Zum anderen hätte die festgelegte Anzeigepflicht beispielsweise beim Anlegen von Baugruben und Leitungsgräben zu großen Verzögerungen im Baufortschritt geführt und wäre in der Praxis für die Vielzahl an geologischen Untersuchungen kaum umsetzbar gewesen. Die Ausnahmeregelung reduziert Bürokratie, spart Zeit und Geld. Das ist ein Erfolg der IHK-Arbeit als konstruktiver und kritischer Ratgeber der Politik“, fasst Dr. Kögel zusammen.
31.1.2022, ba