Einwegprodukte, E-Commerce, Personenbeförderung - Firmen müssen sich auf diverse Neuerungen einstellen

IHK Ostthüringen verweist auf ausgewählte Änderungen ab Juli 2021

Im zweiten Halbjahr 2021 treten weitere Neuerungen für Unternehmen in Kraft. Die Wichtigsten hat die Industrie und Handelskammer (IHK) Ostthüringen zu Gera in einer Übersicht zusammengefasst.
Immer wieder angepasst und zuletzt teilweise verlängert bzw. erweitert wurden Corona-Hilfen zur Unterstützung der Wirtschaft. Eine Übersicht pflegt die IHK online unter www.gera.ihk.de/coronahilfen. Bei individuellen Fragen zu Überbrückungshilfe III Plus, Restart-Prämie, Neustarthilfe Plus und dem Sonderfonds für Kulturveranstaltungen helfen die Berater der Ostthüringer IHK.
Der seit Januar geltende gesetzliche Mindestlohn von 9,50 Euro brutto je Zeitstunde steigt ab Juli auf 9,60 Euro brutto je Zeitstunde.
Verboten sind ab 3. Juli Einwegprodukte zu denen es umweltfreundliche Alternativen gibt. Nach der „Einwegkunststoffverbotsverordnung“ dürfen beispielsweise Wattestäbchen, Geschirr, Besteck, Trinkhalme, Rührstäbchen und Luftballonstäbe aus Kunststoff sowie To-go-Lebensmittelbehälter aus Styropor wie Getränkebecher nicht mehr in Verkehr gebracht werden.
Sehr umfangreich sind die Neuregelungen in der zweiten Stufe des sog. Mehrwertsteuer-Digitalpakets. Als Teil dessen wird das System des „One-Stop-Shop“ für alle EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt und führt vor allem im E-Commerce und bei grenzüberschreitenden Lieferungen an Privatpersonen zu erheblichen Veränderungen bei der Umsatzsteuer. Betroffene Unternehmen wie Onlinehändler müssen z. B. ihre Online-Shop-Systeme umstellen und Registrierungspflichten prüfen.
Auf Taxi- und Mietwagenunternehmen und teilweise auch den öffentlichen Personennahverkehr kommen durch das „Gesetz zur Modernisierung des Personenbeförderungsrechts“ ab August 2021 stufenweise Änderungen zu. Zu den Neuerungen gehören Verkehrsformen wie „Linienbedarfsverkehr“, Fachkundenachweise für Taxifahrer, Navigationsgeräte in Taxis und Kennzeichnungspflichten für Mietwagen.
Nach Übergangsregelungen tritt ab Juli zudem der von den Bundesländern geschlossene Glücksspielstaatsvertrag in Kraft. Betroffen sind auch Restaurants, Hotels oder Gaststätten, die Glücksspielautomaten (zumeist Geldspielgeräte) aufgestellt haben. Zu den strengeren Regeln, die das Gesetz zum Schutz der Spieler und zur Bekämpfung der Glücksspielsucht vorsieht, gehört auch das Einrichten eines Panik-Knopfes, mit dem sich Spieler selbst sperren lassen können.
Umstrittene und aus Sicht der Ostthüringer IHK kaum umsetzbare Pflichten hat der Bundestag im Juni mit dem „Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz“ beschlossen. Unternehmen sollen ab 2023 prüfen, ob sich ihre Geschäftstätigkeit nachteilig auf Menschenrechte auswirkt und angemessene Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen. Selbst kleinere Unternehmen entlang der Lieferkette wären gefordert, gleichwohl sie nicht direkt dem Gesetz benannt sind. Die IHK informiert in einem kostenfreien Webinar am 7. Juli. Anmeldungen unter www.gera.ihk.de/event/154151274.
Den Überblick zu den wesentlichen Änderungen im zweiten Halbjahr 2021 bietet die IHK auf der Internetseite www.gera.ihk.de/2021.
30.06.2021, ba