Neue Thüringer Corona-Verordnung darf höchstens zwei Wochen gültig sein

Thüringer IHKs fordern Lockerungen und Abkehr von Inzidenz

Ab dem 9. Februar 2022 soll in Thüringen eine neue Corona-Verordnung gelten, zu deren Details sich die Thüringer Landesregierung in Abstimmung befindet.
Als Stimme der Wirtschaft fordern die Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs) die Landesregierung dazu auf, die Gültigkeit dieser Corona-Verordnung auf maximal zwei Wochen zu begrenzen und auf weitere inzidenzbasierte Verschärfungen zu verzichten.
Seit Pandemiebeginn erlässt die Landesregierung etwa alle vier Wochen eine neue Thüringer SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Maßnahmenverordnung. Die derzeitig gültige Fassung läuft am 8. Februar 2022 aus.
Nun fordern die Thüringer IHKs, dass die neue Corona-Verordnung maximal zwei Wochen gültig bleibt und sich die Landesregierung jede Möglichkeit für zeitnahe Lockerungen offenlässt.
Die drei Hauptgeschäftsführer der Thüringer IHKs, Dr. Cornelia Haase-Lerch (IHK Erfurt), Peter Höhne (IHK Ostthüringen zu Gera) und Dr. Ralf Pieterwas (IHK Südthüringen), sind sich darin einig, dass inzwischen die soziologischen Folgen der Pandemiepolitik gegenüber dem Gesundheitsrisiko des Corona-Virus überwiegen. Der Freistaat dürfe das Management der Ungleichbehandlung von Geimpften bzw. Genesenen und Ungeimpften nicht länger den Unternehmen überlassen.
In allen drei Thüringer IHKs mehren sich Meldungen von Unternehmen zu wachsendem Unmut über die Spaltung der Belegschaften in den Thüringer Betrieben. Aus Sicht der Thüringer Wirtschaft ist zu befürchten, dass eine Fortsetzung des restriktiven, rein inzidenzbasierten Kurses der Thüringer Corona-Politik diese Spaltung zusätzlich befördert. Unter diesem Aspekt trage die Wirtschaft die restriktiven Kontakt- und Zugangsbeschränkungen, etwa zu Geschäften oder Restaurants, nicht länger mit.
Der Entwurf der Thüringer Corona-Verordnung sieht u. a. die Schließung von Gaststätten ab einer Inzidenz von 2000 vor. Jedoch haben die Inzidenzwerte als alleinige Entscheidungsgrundlage für Einschränkungen an Relevanz verloren und ausgedient. Nach Ansicht der Thüringer IHKs sind 2G-Plus-Auflagen und Betriebsschließungen vollkommen unverhältnismäßig, solange keine Überlastung der Intensivstationen droht, wovon angesichts der zu beobachtenden zurückgehenden Belegungszahlen in der Omikron-Welle auszugehen ist.
Dass sich diese Erkenntnis durchsetzt, zeigt sich im Nachbarfreistaat Bayern. Dessen Ministerpräsident Markus Söder hat kürzlich Lockerungen ab Mitte Februar 2022 in Aussicht gestellt und die Aussagekraft des Inzidenzwertes als alleiniges Entscheidungskriterium in Abrede gestellt. Stattdessen müsse nunmehr die Belastung der Krankenhäuser als alleiniger Maßstab für Corona-Maßnahmen herangezogen werden.  Dieses Signal braucht nun auch die Thüringer Wirtschaft von ihrer Landesregierung.
1.2.2022, ba