Wahlrecht bei Samstagsarbeit gefordert

Thüringer Industrie- und Handelskammern sehen Mehrbelastung für Händler und Mitarbeiter durch Thüringer Ladenöffnungsgesetz
Der Handel sieht die staatliche Regulierung der Samstagsarbeit in Thüringen kritisch: Jeder zweite Einzelhändler spricht sich für eine Abschaffung oder mindestens Lockerung der Regelung zur Samstagsarbeit aus. Das zeigt eine aktuelle Umfrage der Thüringer Industrie- und Handelskammern (IHKs), an der sich rund 350 Einzelhandelsunternehmen beteiligt haben.
Die bundesweit einmalige Thüringer Regelung, dass Mitarbeiter im Einzelhandel nur an zwei Samstagen im Monat arbeiten dürfen, verbessert die Motivation der Beschäftigten kaum. Dafür ist die Belastung für Unternehmen und ihre Mitarbeiter gestiegen. Am Samstag, für viele Händler der Tag mit der höchsten Kundenfrequenz und dem stärksten Umsatz, steht nur die Hälfte des Personals zur Verfügung. 38 Prozent der Unternehmer haben daher Schwierigkeiten, den Betrieb an Samstagen personell abzusichern. Folgerichtig beklagen 35 Prozent der Umfrageteilnehmer eine gestiegene Arbeitsbelastung für die verfügbaren Mitarbeiter.
„Vor allem bei Krankheit oder während der Urlaubszeit spitzt sich bei vielen Händlern der Personalengpass dramatisch zu. Unternehmen berichten, dass an Samstagen mitunter ganze Abteilungen unbesetzt bleiben. Natürlich leidet darunter die Kundenzufriedenheit. Schließlich ist die individuelle Beratung und Betreuung für viele Verbraucher der Grund, den stationären Handel anstatt eines Online-Shops zu besuchen. Davon profitieren auch die Innenstädte“, erklärt Peter Höhne, Hauptgeschäftsführer der IHK Ostthüringen.
Die Arbeitssituation der Beschäftigten hat sich aus Sicht der Thüringer Händler seit Inkrafttreten der Vorschrift aus dem Jahr 2012 tendenziell verschlechtert. Nur knapp jeder zehnte Unternehmer konnte einen positiven Effekt ausmachen, während 29 Prozent der Umfrageteilnehmer eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen im Einzelhandel durch die Regelung zur Samstagsarbeit feststellen. So berichten die Unternehmer von dem Wunsch ihrer Mitarbeiter, öfter samstags zu arbeiten, um beispielsweise in der Woche mehr Zeit für die Familie und Erledigungen zu haben oder höhere Provisionen zu erzielen. Auch Aushilfen, darunter viele Studierende, die nur samstags arbeiten können, würden durch die Vorschrift eingeschränkt.
„Der Landesgesetzgeber sollte dem Wunsch der Unternehmen und ihrer Mitarbeiter Rechnung tragen und ihnen auch in Thüringen das Wahlrecht einräumen, samstags zu arbeiten oder Freizeit zu gestalten“, fordert Peter Höhne im Namen der drei Thüringer IHKs.
25.ß8.2020, ba