Umstellung Kassensysteme

Thüringer IHKs sprachen sich für Übergangsregelung aus
Händler und Dienstleister können vorerst aufatmen: Das Land Thüringen hat auf Bestreben der Thüringer IHKs eine Schonfrist in Sachen Umrüsten auf betrugssichere Kassensysteme eingeräumt. Demnach müssen Unternehmen erst bis Ende März 2021 ihre Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausrüsten – und nicht, wie ursprünglich geplant, bereits ab 1. Oktober 2020.
„Eine formlose Erklärung, dass die erforderliche technische Sicherheitseinrichtung rechtzeitig bestellt wurde oder der Einbau einer cloudbasierten Lösung vorgesehen ist, an das Finanzamt reicht“, informiert Almut Weinert, Leiterin Wirtschaft und Technologie der IHK. Sie rät, die neuen Fristen ernst zu nehmen. Bei Verstoß könnten Unternehmen mit Geldbußen belangt werden.
Hintergrund: Die starke Nachfrage nach technischen Lösungen führt immer noch zu Engpässen. Nicht alle Aufträge können derzeit von Kassenherstellern und Dienstleistern fristgerecht ausgeführt werden. Zudem sind Händler und Gastronomen nach den angeordneten Schließungen dabei, ihr Geschäft wieder hochzufahren. Die rasch beschlossene Mehrwertsteuersenkung stellte die Unternehmer vor weitere Herausforderungen. „Die Entscheidung des Thüringer Finanzministeriums zugunsten der Unternehmer ist ein wichtiger Schritt“, so die Ostthüringer IHK.
24.07.2020, ba