Sommerschlussverkauf adé: Schnäppchenjagd das ganze Jahr?


IHK: Vor 15 Jahren wurde das Wettbewerbsrecht novelliert 

Auch 2019 wird es wieder vielerorts in Ostthüringen den Sommerschlussverkauf geben: „Bis zu 70 Prozent reduziert“, „Saisonausverkauf“ oder „Letzte Reduzierung“ – rote Rabattschilder prägen dann wie jedes Jahr das Bild der Einkaufsstraßen. „Der Sommerschlussverkauf ist aber eigentlich ein Relikt der Vergangenheit“, erklärt Matthias Säckl, Chefjurist der IHK Ostthüringen. 
Bis vor 15 Jahren erlaubte das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) Preisreduzierungen für Saisonware nur zu festgelegten Zeiten. Für Sommerware waren das die letzte Juliwoche und die erste Augustwoche. Ende Januar und Anfang Februar konnte dann für zwei Wochen der Winterschlussverkauf beworben werden. 
Erlaubt waren die Rabattschlachten aber nur für Textilien, Bekleidungsgegenstände, Schuhwaren, Lederwaren oder Sportartikel. So durfte das Rennrad im Fahrradgeschäft reduziert angeboten werden, ein normales Straßenfahrrad hingegen nicht. Doch seit dem 8. Juli 2004, dem Inkrafttreten der UWG-Novelle, können alle Händler jederzeit zum Rotstift greifen. 
Auch die Regelungen zu den Jubiläums- und Räumungsverkäufen wurden ersatzlos gestrichen. Händler dürfen seitdem selbst entscheiden, ob und wann sie Preisreduzierungen über das ganze Sortiment hinweg vornehmen. „Jubiläumsverkäufe sind seitdem nicht nur alle 25 Jahre zulässig und Räumungsverkäufe können ohne Beschränkung auf bestimmte Gründe und ohne Anzeige bei der IHK durchgeführt werden“, erklärt Säckl weiter. 
Grundsätzlich führte aus Sicht der IHK Ostthüringen die Liberalisierung des Wettbewerbsrechts zu größeren Freiheiten für Händler, die auch rege genutzt werden. Weniger Bürokratie durch Wegfall der Pflicht zur Anmeldung von Schlussverkäufen, mehr Rechtssicherheit und Vermeidung von Abmahnwellen und Prozessen seien Pluspunkte der Novellierung. 
 
Heute Dauer-Sale & moderne Kundenbindung 
Wegen des großen Werbeeffekts und der guten Kundenresonanz beteiligen sich aber inzwischen auch Händler aus anderen Bereichen an Schlussverkäufen. Fast alle Waren, beispielsweise Möbel, Haushaltswaren oder Elektroartikel werden inzwischen zu reduzierten Preisen angeboten. IHK-Handelsexperte Pierre Menestrière schätzt ein, dass in diesem Jahr wieder etwa drei Viertel der Einzelhändler den SSV für sich nutzen werden. „Besonders für ländliche Regionen sowie kleinere und mittlere Städte ist der Schlussverkauf von großer Bedeutung. Denn hier unternehmen viele Kunden aus dem Umland gezielte Schnäppchentouren in die Innenstädte. Viele Textilhändler nutzen die Aktion, um in ihren Lagern Platz zu schaffen für die Herbstmode.“ So seien die Schlussverkäufe in den vergangenen Jahren weiter attraktiv geblieben. Und das, obwohl mit der Gesetzesnovellierung nun praktisch „Dauer-Sale“ angesagt sei. 
Zu WSV und SSV seien inzwischen die sogenannten „Mid-Season-Sales“ hinzugekommen, also Sonderangebote zur jeweiligen Saison-Mitte. „Insbesondere bei Textilien nimmt in Zeiten von „Fast-Fashion“ die Bedeutung von Saison-Ware immer weiter ab. Manche Label wechseln nicht mehr halbjährlich, sondern alle sechs bis acht Wochen ihre Kollektion. Hochmodisches oder Einzelteile werden folglich auch viel schneller wieder während des Jahres reduziert. Der Konsum ist einfach schnelllebiger geworden“, sagt der IHK-Handelsexperte. 
Daraufhin habe sich heute eine große Vielfalt an Rabattaktionen und Sonderverkäufen entwickelt, die vor der Wettbewerbsrechtsnovelle nicht möglich gewesen wären. So z. B. wurden Rabatt basierte Kundenbindungssysteme entwickelt, die von „2 für 1“ über Punktesammelkarten/-apps bis zu reduzierten Preisangeboten speziell am Wochenende reichen. 
Neu sei in Shopping-Centern der Einsatz von „Beacons“, kleine Sender, die über eine App oder die Positionsdaten des Smartphones arbeiten und den potentiellen Kunden in der Nähe eines Shops Angebote unterbreiten. Allerdings seien diese Technologie getriebenen Entwicklungen aufgrund des Aufwandes und der Kosten Marketingprodukte für große Filialisten, verweist Menestrière. 
Im inhabergeführten Einzelhandel wird weiterhin meist auf klassische Kundenbindungs- und Rabattmodelle gesetzt. Service, Qualität und damit das Schaffen einer Wohlfühlatmosphäre sind die Trümpfe. Für Adina Ackermann, Inhaberin von Evi´s Modestübchen in Oettersdorf, sind Schlussverkäufe immer noch ein gutes Mittel, um Kundschaft zu locken, das Lager zu räumen und den Umsatz zu steigern. 
Aus Sicht der IHK macht der vielfältige Handel in guter Mischung aus bekannten Filialisten und kleinen inhabergeführten Geschäften Innenstädte attraktiv. Immer noch ein Großteil aller Umsätze des Einzelhandels werden in Läden aus Stein und Stahl getätigt, wenn auch bei stetig sinkendem Marktanteil.
 
Stärkung des innerstädtischen Handels nicht aus den Augen verlieren
Zur Stärkung des innerstädtischen Handels beteiligt sich die IHK Ostthüringen zu Gera in diesem Jahr erstmals an der bundesweiten Imagekampagne für den stationären Handel - „Heimat shoppen“. „Ziel der Aktionstage ist es, die Bedeutung lokaler Einzelhändler, Dienstleister und Gastronomen für die Lebensqualität in der Region mehr ins Bewusstsein zu rücken. Durch einen Einkauf vor Ort und den Besuch in der Stadt gestalten Kunden ihr eigenes Lebensumfeld positiv mit“, erklärt der IHK-Handelsexperte.
„Die Vereinfachung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes durch die Landesregierung wäre eine weitere Maßnahme, die den stationären Handel unterstützen würde“, betont Menestrière. „Trotz wiederholter Forderungen der IHK Ostthüringen dürfen die Handelsunternehmen ihre Mitarbeiter an zwei Samstagen im Monat nicht beschäftigen. Das führt zu Wettbewerbsnachteilen im Vergleich zu den Nachbar-Bundesländern und dem Onlinehandel. Denn gerade die Sonnabende gehören zu den mit Abstand kundenstärksten Tagen, an denen Einzelhändler bis zu 45 Prozent ihres Umsatzes generieren. Diese Regelung bedeutet eine Einschränkung der unternehmerischen Freiheit und erhebliche Wettbewerbsnachteile.“ 
Ebenso sieht die IHK in der Abschaffung der Restriktionen und damit liberaleren Ausgestaltung der Regelungen zur Sonn- und Feiertagsöffnung ein wichtiges Instrument zur Belebung der Innenstädte. „Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage bieten dem stationären Handel eine Möglichkeit, Besucher in die Innenstädte zu locken und zu zeigen, dass dort ein attraktives Angebot zur Verfügung steht“, so der IHK-Handelsexperte.

03.07.2019, teu