Nachtragswirtschaftssatzung 2016

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera hat am 6. Dezember 2016 gemäß den §§ 3 und 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern (IHKG) vom 18.12.1956 (BGBI. I S. 920), zuletzt geändert durch Artikel 254 der Zehnten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I, S. 1474), und der Beitragsordnung vom 28.11.2013 folgende Nachtragswirtschaftssatzung für das Geschäftsjahr 2016 (1.1.2016 bis 31.12.2016) beschlossen:

I. Wirtschaftsplan

erhält folgende Fassung:
Der Wirtschaftsplan wird
1. in der Plan-GuV
mit der Summe der Erträge in Höhe von 10.554.300 €
mit der Summe der Aufwendungen
in Höhe von
10.133.300 €
mit dem Saldo der Rücklagenveränderung
in Höhe von
421.000 €
2. im Finanzplan
mit der Summe der Investitionseinzahlungen
in Höhe von
455.200 €
mit der Summe der Investitionsauszahlungen
in Höhe von
223.300 €
festgestellt.
Die übrigen Bestimmungen der am 1. Dezember 2015 von der Vollversammlung beschlossenen Wirtschaftssatzung gelten unverändert fort.

Gera, 6. Dezember 2016
Dr. Ralf-Uwe Bauer
Präsident
Peter Höhne
Hauptgeschäftsführer