Mehrwegpflicht ab 2023 bei To-Go-Waren
Seit 1. Januar 2023 sind Restaurants, Bistros, Cafés, Imbissbetriebe, Caterer oder Lieferdienste verpflichtet, neben Einwegkunststoffverpackungen, auch eine Mehrwegalternative für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.