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Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger oder Baubetreuer und nun auch Wohnungsverwalter benötigen neben der Gewerbeanmeldung auch eine gewerberechtliche Erlaubnis.
Selbständige Unternehmer im Bewachungsgewerbe sowie Angestellte, die Bewachungsaufgaben durchführen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Private Arbeitsvermittlung oder Arbeitnehmerüberlassung/Zeitarbeit unterliegen verschiedenen Vorschriften und Erlaubnisvoraussetzungen.
Gewerbetreibende, die für ihr Unternehmen eine Erlaubnis benötigen, müssen im Internet-Impressum ihrer Homepage die Aufsichtsbehörde angeben.