Insolvenzantragspflicht ausgesetzt
Unternehmen in einer wirtschaftlichen Schieflage müssen stets im Blick haben, ob und wann sie verpflichtet sind, einen Insolvenzantrag zu stellen. Diese straf- und haftungsbewehrte Pflicht der Geschäftsführung wurde aufgrund der Corona-Krise bis zum 30. September 2020 ausgesetzt.