Falscher Steuerausweis in der Rechnung
Wird in einer Rechnung unrichtig Umsatzsteuer ausgewiesen, schuldet der Unternehmer diese Umsatzsteuer allein aufgrund des unrichtigen Ausweises in der Rechnung. Diese Konsequenz hat der EuGH zuletzt eingeschränkt und nun reagiert die Finanzverwaltung hierauf.