Abmahnung - Was nun?

Begeht ein Unternehmer einen Wettbewerbsverstoß, steht den Mitbewerbern, den Wettbewerbs- und Verbraucherschutzverbänden sowie den Industrie- und Handelskammern ein so genannter Unterlassungsanspruch zu. Dieser wird im Normalfall durch eine Abmahnung geltend gemacht. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung, die entsprechende Handlung einzustellen. Diese ist verbunden mit der Forderung, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.
Die Abmahnung nicht zu beachten, ist ebenso falsch wie die übereilte und ungeprüfte Abgabe der geforderten Unterlassungserklärung. In jedem Fall muss schnell reagiert werden. Die Frist, innerhalb derer die Erklärung abzugeben ist, beträgt häufig nur wenige Tage (in der Regel fünf bis vierzehn). Nicht viel Zeit, um die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen.
In vielen Fällen werden Unterlassungsansprüche missbräuchlich geltend gemacht,  beispielsweise in Form einer Serienabmahnung. Dabei werden von einem Versender Abmahnungen mit gleichem Inhalt massenhaft an Unternehmen gesendet. Meist werden nur geringfügige Wettbewerbsverstöße beanstandet. Zweck der Abmahnung ist die Geltendmachung von Abmahngebühren. Liegen Anhaltspunkte für eine Serienabmahnung vor, sollte Rat bei der IHK eingeholt werden, da diese oftmals über einen solchen Fall informiert ist.
Weitere Hinweise erhalten Sie in den nebenstehenden IHK-Informationen.