GmbH und UG

Durch die Gründung einer GmbH wird eine Kapitalgesellschaft mit eigenen Rechten und Pflichten und einem eigenen Firmennamen geschaffen. Im Gegensatz zur Personengesellschaft haften die Gesellschafter nicht persönlich. Diese Haftungsbeschränkung ist ein wichtiger Grund für die Wahl dieser Rechtsform. Allerdings sind die Gründungsformalitäten wegen der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und der notwendigen Eintragung im Handelsregister aufwendiger und kostenintensiver als bei Personengesellschaften.
Die GmbH wird im Rechtsverkehr von mindestens einem Geschäftsführer vertreten. Im Innenverhältnis obliegt ihm auch die Leitung des Unternehmens. Die Geschäftsführung kann von den Gesellschaftern oder von Fremdgeschäftsführern ausgeübt werden.
Zur förmlichen Beendigung der GmbH genügt nicht alleine die Einstellung des Geschäftsbetriebs. Zunächst wird die Auflösung der GmbH in einer Gesellschafterversammlung beschlossen und in das Handelsregister eingetragen. Anschließend ist die aufgelöste GmbH im Wege der Liquidation abzuwickeln.
Bei der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) handelt es sich um eine Sonderform der GmbH. Die UG (haftungsbeschränkt) hat ein Mindeststammkapital von einem Euro, wobei lediglich Bargründungen möglich sind. Das jeweilige Stammkapital muss im Gegensatz zur GmbH im Zeitpunkt der Anmeldung vollständig eingezahlt sein. Zudem müssen 25 Prozent des Jahresüberschusses für die Bildung einer gesetzlichen Rücklage zur Ansammlung des Stammkapitals verwendet werden.
Detailliertere Informationen zur Gründung einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), zur Haftung des GmbH-Geschäftsführers und zur Auflösung bzw. Liquidation einer GmbH finden Sie über die seitliche Linkliste.