Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmer benötigt kein Mindestkapital und muss auch keine besonderen Gründungsvorschriften beachten. Erforderlich ist lediglich eine Gewerbeanmeldung. Die anfallenden Gründungskosten sind somit minimal. Lässt sich der Einzelunternehmer ins Handelsregister eintragen, wird er zum Einzelkaufmann.
Der Unternehmer hat einen großen Gestaltungsspielraum, kann sich somit rascher an veränderte Marktbedingungen anpassen und muss die erzielten Gewinne nicht teilen. Allerdings lastet auch die gesamte Verantwortung allein auf ihm. Der Einzelunternehmer haftet mit seinem gesamten Vermögen (privat und geschäftlich) unbeschränkt.
Weitere Informationen zur Eintragung im Handelsregister finden Sie in der nebenstehenden IHK-Information "Eingetragener Kaufmann".