Schlichtungsstelle Azubi

In der beruflichen Ausbildung kann es zu Streitfällen zwischen Auszubildenden und Ausbildungsbetrieb kommen. Um die eigenen Ansprüche durchzusetzen ist es manchmal unumgänglich, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Doch bevor Azubi oder Ausbilder beim Arbeitsgericht Klage einreichen können, ist zunächst zwingend ein Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss der IHK Ostthüringen zu Gera durchzuführen.
© IHK (angepasst von Zitronenfilm)

Der Schlichtungsausschuss

Die IHK Ostthüringen zu Gera hat für Berufsausbildungsverhältnisse in ihrem Kammerbezirk einen „Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden“ gemäß § 111 Abs. 2 ArbGG errichtet. Besteht zwischen den Beteiligten unzweifelhaft kein Ausbildungsverhältnis oder ist es beendet, z.B. bei Bestehen der Abschlussprüfung, ist der Ausschuss nicht bzw. nicht mehr zuständig. Die über den Anspruch entscheidenden Schlichter sind alle ehrenamtlich tätig und mit ausbildungsrechtlichen Fragen vertraut. Das Verfahren wird von zwei Schlichtern geführt -  einem Arbeitgebervertreter und einem Arbeitnehmervertreter. Arbeitgebervertreter kommen häufig aus der Ausbildungspraxis, die Arbeitnehmervertreter werden regelmäßig von den Gewerkschaften ernannt.

Konfliktlösung als Ziel

Probleme in der Ausbildung sind keine Seltenheit. Können Ausbilder und Auszubildende ihren Konflikt nicht gemeinsam lösen, ist ein gemeinsames Gespräch mit dem für den jeweiligen Ausbildungsberuf zuständigen IHK-Ausbildungsberater möglich. Lässt sich selbst dann keine Einigung erzielen, ist der Anspruch vor dem Schlichtungsausschuss geltend zu machen. Dieser entscheidet beispielsweise über die Wirksamkeit von Kündigungen, Aufhebungsverträgen oder Abmahnungen. Auch Urlaubs- oder Entgeltansprüche können Gegenstand der Verhandlung sein. Das Ziel ist in jeder Phase des Verfahrens eine gütliche Einigung zwischen den Parteien.

Das Schlichtungsverfahren

Der Schlichtungsausschuss wird nur auf Antrag tätig. Dieser kann z.B. per E-Mail oder Fax eingereicht werden. Zu beachten ist, dass Minderjährige den Antrag nur durch ihre gesetzlichen Vertreter stellen können. Im Antrag sollte konkret
  • die Bezeichnung des Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebs
  • ein bestimmtes Antragsbegehren und
  • eine Begründung des Antragsbegehrens
 formuliert werden. Hierfür kann auch unser Muster-Antrag verwendet werden. Dem Antrag sollten die für die Streitigkeit wesentlichen Unterlagen und Schreiben, wie beispielsweise die Kündigung beigefügt werden und dann in doppelter Ausfertigung eingereicht werden.
Nach Antragseingang bei der IHK Ostthüringen zu Gera erhalten Sie eine Ladung zum Verhandlungstermin. Die Gegenpartei bekommt die zweite Ausfertigung Ihres Antrags sowie den Termin ebenfalls zugestellt. Die am Streit Beteiligten sollen persönlich anwesend sein, denn nur so ist eine unmittelbare Konfliktlösung möglich. Im Termin, der nicht öffentlich ist, wird zunächst festgestellt, ob alle Beteiligten erschienen bzw. unter Vorlage einer Vollmacht ordnungsgemäß vertreten sind. Dann werden die Beteiligten angehört und es wird versucht, eine für beide Parteien vertretbare Lösung zu finden. Dabei sind neben den gesetzlichen Regelungen auch die unterschiedlichen Interessen zu berücksichtigen.
Alle Einzelheiten zum Verfahren entnehmen Sie bitte der Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses.

Verhandlungsergebnis und Kosten

In der überwiegenden Anzahl der Fälle kommt es zu Vergleichen, die eine Fortsetzung oder aber auch eine Beendigung des Ausbildungsverhältnisses zu einem bestimmten Datum zum Inhalt haben können. Auch die Rücknahme des Antrags ist möglich. Ohne gütliche Einigung fällt der Schlichtungsausschuss einen Spruch. Damit dieser Gültigkeit hat, müssen ihn die Beteiligten innerhalb von einer Woche anerkennen. Andernfalls ist der Weg zum Arbeitsgericht eröffnet und es kann unter Beachtung der Frist Klage erhoben werden. Erscheint einer der Beteiligten nicht zu Termin, erlässt der Ausschuss auf Antrag ein Säumnisspruch. Die Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss ist gebührenfrei. Jeder Beteiligte trägt die ihm entstandenen Kosten selbst.

Stand: 25. Februar 2022