Sachverständiger werden
Haben Sie Interesse an einer öffentlichen Bestellung zum Sachverständigen, sollten Sie sich zunächst einen Überblick über die Bestellungsvoraussetzungen verschaffen. Näheres hierzu lesen Sie in den IHK-Informationen (unter “Weitere Informationen”). Hier finden Sie auch Hinweise über die einzureichenden Unterlagen, den Verfahrensgang sowie anfallende Gebühren und Auslagen.
Den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger können Sie ebenfalls unter "Weitere Informationen” herunterladen.
In der Sachverständigenordnung und den Richtlinien sind die Rechte und Pflichten eines öffentlich bestellen Sachverständigen geregelt. Unter dem externen Link "Institut für Sachverständigenwesen" können Sie sich über die notwendige Qualifikation für das jeweilige Sachgebiet informieren.