Das Produktsicherheitsgesetz: Neuordnung der Marktüberwachung 2021
Seit 2011 regelte in Deutschland das „Gesetz zur Bereitstellung von Produkten“ die Vorgaben für sichere Produkte. Die Marktüberwachungsverordnung (EU) 2019/1020 erforderte eine Reform der bisherigen Regelungen, die am 16. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Das Produktsicherheitsgesetz wurde verschlankt und durch das Marktüberwachungsgesetz sowie das „Gesetz für überwachungsbedürftige Anlagen“ ergänzt.