Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber dazu, die Sicherheit und die Gesundheit im Unternehmen zu beurteilen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Neben der bewährten Hilfestellung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung durch den "Ratgeber zur Gefährdungsbeurteilung", den die Bundesanstalt für Arbeitsmedizin und Arbeitsschutz (BAuA) seit vielen Jahren herausgibt, hat die BAuA in Zusammenarbeit mit der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (OSHA) und der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) das "Online-Portal Gefährdungsbeurteilung" ins Leben gerufen.
Hier bietet die BAuA rechtssichere Handlungshilfen der unterschiedlichsten Behörden und Organisationen an. Neben umfassenden Informationen, Handlungshilfen und Checklisten sollen Unternehmen in sieben Schritten zu einer sinnvollen Gefährdungsbeurteilung geführt werden.
Dazu gehören:
  • das Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
  • das Ermitteln der Gefährdungen
  • das Beurteilen der Gefährdungen
  • das Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
  • das Durchführen der Maßnahmen
  • das Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen
  • das Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Durch die Freitextsuche im Online-Portal oder durch Suchanfragen mit konkreten Kriterien wie Anbieter, Branchen und Gefährdungsart lässt sich schnell die Handlungshilfe der Wahl finden.
Quelle: baua Aktuell