Konfliktmineralien: Informationen für Unternehmen
Bezüglich der Offenlegungspflichten nach Art. 7 Abs. 3 der EU-Konfliktmineralienverordnung, welche ab dem nächsten Jahr gem. Art. 11 nachträglichen Kontrollen unterliegen, wurde von Seiten der DEKSOR ein Hinweisschreiben verschickt.