Notfallplan Gas: Frühwarnstufe ausgerufen
Webinar 14. Juni 2022 – Was Unternehmen beachten müssen
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IHK-Organisation warnt vor extremen wirtschaftlichen Folgen bei Gas-Lieferstopp
Bei einem Lieferstopp wären in den Folgemonaten in erster Linie viele Unternehmen von Abschaltungen betroffen, so auch DIHK-Präsident Peter Adrian – siehe unsere Medieninformation.
Dabei wären alle Wertschöpfungsketten negativ beeinflusst. Die Ausrufung der Frühwarnstufe im Notfallplan Gas durch die Bundesregierung nannte DIHK-Präsident Peter Adrian in diesem Zusammenhang verantwortungsvoll.
IHK empfiehlt Unternehmen
Wir empfehlen den Betrieben in jedem Fall, in Austausch mit ihrem Gasnetzbetreiber zu treten und sich intensiv mit möglichen Folgen von Versorgungsengpässen auseinanderzusetzen.
- Beantworten Sie die Schreiben der Netzbetreiber und geben Sie eine Kontaktperson an. (Hintergrund: Nur so besteht die Möglichkeit ein Stück weit bei der Abschaltung mitzuentscheiden.)
- Sparen Sie Gas ein, soviel Sie können. (Hintergrund: das aktuelle Handeln der Bundesnetzagentur und aller Beteiligten richtet sich darauf auch bei dem Stopp der Gaslieferungen aus Russland eine Gas-Mangellage zu verhindern)
- Bereiten Sie sich auf das Abschalten vor: Prüfen Sie Ihre Prozesse und Ihre Lieferketten. (Hintergrund: Selbst wenn Sie kein Gas benötigen, kann eine Unterbrechung Ihrer Lieferkette aufgrund von Gasmangel fatale Folgen haben.
Hintergrund
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30. März 2022 die Frühwarnstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Dies dient der Vorsorge. Die Versorgungssicherheit ist weiter gewährleistet.
Der Ankündigung Russlands, die Bezahlung der Gasimporte nur noch in Rubel zu akzeptieren, folgte die Ablehnung der G7-Staaten in einer gemeinsamen Erklärung vom 28.03.2022. Die russische Regierung hatte daraufhin gedroht, ohne Rubel-Zahlungen die Gaslieferungen zu stoppen.
Notfallplan Gas
Um für den Fall einer drohenden oder eintretenden Gasversorgungskrise gewappnet zu sein, gibt es den
Notfallplan Gas, der drei Krisenstufen umfasst.
Während die Frühwarn- und Alarmstufe auf eigenverantwortliche Maßnahmen der zuständigen Marktakteure setzen, greift die Notfallstufe zusätzlich auf hoheitliche Instrumente zurück. Die Zuständigkeit für das Ausrufen von Frühwarn- und Alarmstufe liegt beim BMWK und wird durch Presseerklärung bekanntgegeben. Die Feststellung der Notfallstufe erfolgt durch Verordnung der Bundesregierung und wird im Bundesgesetzblatt bekanntgegeben. Die Stufen müssen nicht nacheinander ausgerufen werden. In Abhängigkeit von Schweregrad, Dringlichkeit und erforderlicher Maßnahmenart können auch sofort Alarm- und Notfallstufe festgestellt werden.
Seit der Ausrufung der ersten Krisenstufe des Notfallplans veröffentlicht die Bundesnetzagentur einen täglichen Lagebericht zu Gasversorgung in Deutschland.
Kürzungen oder gar Abschaltungen von Letztverbrauchern erfolgen in der Reihenfolge:
- Nicht geschützte Kunden
- Systemrelevante Gaskraftwerke
- Geschützte Kunden
Entsprechend des Notfallplans sind in der Notfallstufe zunächst nicht geschützte Letztverbraucher (mit registrierender Leistungsmessung RLM) zu kürzen.
Obwohl der Notfallplan hier nicht differenziert, sieht der Leitfaden Krisenvorsorge Gas die Festlegung einer diskriminierungsfreien Abschaltreihenfolge für diese Letztverbraucher auf Basis verschiedener Kriterien vor. Dazu können u.a. physikalische Gegebenheiten, Kapazitäten, Wirksamkeit und Folgen von Abschaltungen, die (Un)Möglichkeit eines Brennstoffwechsel oder Auswirkungen auf das öffentliche Leben durch die Abschaltung gehören.
Insofern ist es ratsam, entsprechenden Informationsaufforderungen möglichst umfassend nachzukommen und in ständigen Austausch mit den Netzbetreibern zu treten.
Die Bundesnetzagentur hat nochmal betont, dass sie keine abstrakte Abschalt-Reihenfolge vorbereitet.
Die Festlegung von Kürzungen oder gar Abschaltung liegt aber im konkreten Fall in der Verantwortung der Netzbetreiber
Über drohende Kürzungen informiert der Netzbetreiber seine RLM-Letztverbraucher unverzüglich (per Mail oder Telefax gilt als ausreichend). Auch über tatsächliche Kürzungen werden RLM-Letztverbraucher informiert und erhalten eine Aufforderung, den Verbrauch in einem vorgegebenen Zeitfenster zu reduzieren
Leitfaden Krisenvorsorge Gas
Konkretisiert wird der Notfallplan Gas durch den
Leitfaden Krisenvorsorge Gas (pdf, 31.3.2022), der insbesondere die prozessualen Abläufe und die damit verbundenen Informationspflichten und Kommunikationswege für eine koordinierte Umsetzung der Maßnahmen beschreibt und darüber hinaus auch für die Szenarien eines lokalen Versorgungsengpasses sowie einer Überspeisung des Marktgebiets gültig ist.