Konfliktmineralien

Bezüglich der Offenlegungspflichten nach Art. 7 Abs. 3 der VO (EU) 2017/821 (EU-Konfliktmineralienverordnung), welche ab dem nächsten Jahr gem. Art. 11 nachträglichen Kontrollen unterliegen, wurde von Seiten der Deutschen Kontrollstelle EU-Sorgfaltspflichten in Rohstofflieferketten (DEKSOR) ein Hinweisschreiben verschickt.
Nach der EU-Konfliktmineralienverordnung unterliegen EU-Importeure von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold Sorgfalts- und Prüfpflichten entlang der Lieferkette.
Das Schreiben enthält folgende Informationen:
  • Die Offenlegungspflicht umfasst neben dem zusammenfassenden Bericht der von Dritten durchgeführten Prüfung (Art. 6) die Darlegung der unternommenen Schritte zur Umsetzung der Pflichten in Bezug auf das Managementsystem (Art. 4) sowie des Risikomanagements (Art. 5).
     
  • Zur Darstellung des Managementsystems gehört u. a. die Beschreibung der Lieferkettenpolitik des Unternehmens und eines geeigneten Beschwerdemechanismus. Im Rahmen des Risikomanagements wären etwa die ermittelten Risiken in der Lieferkette und mögliche Maßnahmen nach Anhang III der diesbezüglichen OECD-Leitsätze zu beschreiben.
     
  • Den Anforderungen der Verordnung genügt es grundsätzlich nicht, ein Template (ggf. mit Eigenerklärungen zur vorgeblichen „Konfliktfreiheit“) vorzulegen, wenn dieses nicht in ein entsprechendes (Management-)System eingebunden ist.
Zu den jeweiligen Anforderungen und Pflichten stehen Ihnen Informationsangebote auf DEKSOR.de, das Web-Portal Due Diligence Ready! der Europäischen Kommission sowie Informationen der OECD zur Verfügung.
Quelle: DIHK

Portal zur Unterstützung von Unternehmen

Das von der EU-Kommission am 20. November 2019 eröffnete Online-Portal “Due Diligence Ready“ soll betroffene Unternehmen bei der Erfüllung ihrer Sorgfaltsanforderungen im Rahmen der Beschaffung von Mineralien sowie bei der Einhaltung der EU-Verordnung zu Konfliktmineralien unterstützen.
Im Portal können Herkunftsinformationen von Metallen und Mineralien eingeholt werden, womit Unternehmen deren verantwortungsvolle Beschaffung erleichtert wird.
Diese Unterstützung betrifft nach Angaben der EU-Kommission vor allem folgende drei Aspekte:
  • Wie können Unternehmen, insbesondere KMU, ihre Sorgfaltsanforderungen im Rahmen der Mineralienbeschaffung erfüllen?
  • Wie können Unternehmen die EU-Verordnung zur verantwortungsvollen Beschaffung von Mineralien leichter einhalten?
  • Wie können Unternehmen die zunehmende Sensibilisierung für Nachhaltigkeitsaspekte handhaben?
Konkret umfasst das Portal dazu etwa ein FAQ, eine Toolbox mit praktischen Ressourcen für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten, ein Begriffsglossar sowie eine Reihe von Webinaren.
Die Mitteilung der EU-Kommission sowie den Zugang zum Online-Portal finden Sie unter ‘Weitere Informationen’.
Quelle: DIHK