Aktuelles zum Klimaschutzpaket und zur CO2-Bepreisung

Am 20. September 2019 hat das Bundeskabinett ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Erreichung der nationalen Klimaziele 2030 beschlossen.
Ein Bestandteil ist die CO2-Bepreisung über einen nationalen Zertifikatehandel. Als Kompensation sollen zunächst Teile der EEG-Umlage sinken. Im Maßnahmenplan stehen außerdem eine große Zahl von Fördermaßnahmen, aber auch ein Verbot neuer Ölheizungen für Standorte, an denen klimafreundlichere Alternativen verfügbar sind.
Für die Einführung einer CO2-Bepreisung in Form eines nationalen Emissionshandels trat am 20. Dezember 2019 das Gesetz über einen nationalen Zertifikatehandel für Brennstoffemissionen (Brennstoffemissionshandelsgesetz - BEHG) in Kraft.
Ab 2021 bis 2025 ist ein gestuftes Festpreissystem vorgesehen.
Das Handelssystem soll ab 2026 mit einem festgelegten Preiskorridor für die Auktionierung von CO2-Zertifikaten greifen. Betroffen vom nationalen Emissionshandel sind neben den Inverkehrbringern von Brennstoffen wie Erdöl, Erdgas, Benzin und Diesel/Heizöl (Anlage 1 BEHG) mit den steigenden Kosten über die Lieferkette auch sämtliche Unternehmen in Deutschland.
Aktuell läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des BEHG, in dem ein erhöhter Preispfad entsprechend der Bund-Länder-Einigung vom 29. November 2019 umgesetzt werden soll. Ab 2021 ist mit den folgenden CO2-Preisen zu rechnen:

Jahr

2021

2022

2023

2024

2025

2026

Preis in Euro pro Tonne CO2

25

30

35

45

55

55-65

Als Kompensationsmaßnahmen sind unter anderem die Senkung der EEG-Umlage um rund 1,7 Cent und eine Erhöhung der Pendlerpauschale auf 35 Cent ab 2021 bzw. 38 Cent ab 2024 vorgesehen.
Der DIHK hat ein Merkblatt für Unternehmen zur Ausgestaltung des nationalen Emissionshandels veröffentlicht. Darin enthalten sind u. a. Informationen zum Preispfad, zur Frage, wer mit den Zertifikaten handeln muss und zum Verhältnis zum europäischen Emissionshandel. Sie finden die Broschüre unter ‘Weitere Informationen’. Die Europäische Kommission plant, im Rahmen des Green Deals für ausgewählte Sektoren einen CO2-Grenzausgleichsmechanismus einzuführen, um „Carbon Leakage“ vorzubeugen. Im Gegenzug sollen bestehende Schutzmechanismen (wie die freie Zuteilung im EU-Emissionshandel) abgeschafft oder zurückgefahren werden. Mit einer umfassenden Stellungnahme hat sich der DIHK an der öffentlichen Konsultation der Europäischen Kommission zum CO2-Grenzausgleich beteiligt.
Wie sich eine CO2-Bepreisung finanziell auf Ihr Unternehmen auswirkt, können Sie einfach und schnell mit dem Preisrechner der IHK-Organisation herausfinden.
Es besteht die Möglichkeit, die Ergebnisse für das eigene Unternehmen zu kommentieren und anonym an den DIHK zu schicken.
Die erhobenen Daten sollen eine weitere Grundlage dafür bilden, uns gegenüber der Politik für eine angemessene Entlastung besonders betroffener Unternehmen einzusetzen.
Quelle: DIHK
Eine Zusammenfassung der weiteren Maßnahmen des Klimapakets und das ausführliche Klimaschutzprogramm (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 247 KB) stehen unter ‘Weitere Informationen’ zum Download bereit.
Der DIHK-Vorstand hat bereits im Juni 2019 in einem Positionspapier „Leitlinien für eine wirtschaftlich tragfähige CO2-Bepreisung“ formuliert. Es fasst die wichtigsten Forderungen für eine Etablierung neuer Klimaschutzinstrumente zusammen. Weiterhin hat der DIHK eine Stellungnahme zum BEHG veröffentlicht, in der auch auf die unzureichenden Kompensationsmaßnahmen für Kosten eines nationalen Emissionshandels hingewiesen wird. Die Dokumente stehen ebenfalls unter ‘Weitere Informationen’ zur Verfügung.