Entsorgungsfachbetriebe

Register veröffentlicht

§ 28 der Entsorgungsfachbetriebsverordnung (EfbV) verpflichtet die Zertifizierungsorganisationen, die von ihnen ausgestellten Zertifikate und die zugehörigen Überwachungsberichte unverzüglich in elektronischer Form an die zuständigen Behörden zu übermitteln. Auch der Entzug eines Zertifikats ist gemäß § 28 EfbV den zuständigen Behörden von den Zertifizierungsorganisationen unverzüglich in elektronischer Form mitzuteilen.
Die von den Zertifizierungsorganisationen übermittelten Daten bilden gemäß § 28 EfbV die Grundlage eines öffentlich zugänglichen elektronischen Registers über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe, dem Fachbetrieberegister. Dieses wurde im November 2018 mit halbjähriger Verspätung online veröffentlicht.
Es umfasst neben dem Register über die zertifizierten Entsorgungsfachbetriebe gemäß § 28 auch das Register über die gemäß Altfahrzeugverordnung anerkannten Betriebe gemäß § 7 AltfahrzeugV.
Mit dem Fachbetrieberegister kann nach folgendem recherchiert werden:
  • Entsorgungsfachbetrieben
  • Anerkannten Betrieben gemäß Altfahrzeugverordnung
  • Zertifizierungsorganisationen
Quelle: IKA – „InformationsKoordinierende Stelle Abfall DV-Systeme“ der Bundesländer