Hygienekonzept
Infektionsschutz von Mitarbeitern und Kunden
Die Thüringer Verordnung über grundlegende Infektionsschutzregeln zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus fordert, dass öffentlich zugängliche Veranstaltungen, Angebote und Einrichtungen mit Publikumsverkehr, Betriebe und Geschäfte ein Infektionsschutzkonzept erstellen.
Mit dem Ziel Kontakte zu reduzieren, Personal zu schützen und Schmierinfektionen zu vermeiden sind nach § 3 Allgemeine Infektionsschutzregeln folgende Vorgaben einzuhalten:
- die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts,
- die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden sowie
- wirksame Schutzvorschriften für Personal, Besucher und Kunden
Für das eigene Unternehmen müssen demnach vorliegen:
- ein Infektionsschutzkonzept (Hygienekonzept bzw. Pandemie-Maßnahmenkonzept) sowie
- eine angepasste Gefährdungsbeurteilung (Arbeitsschutzmaßnahmen)
Infektionsschutzkonzept: |
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§ 5 der Verordnung schreibt vor, ein schriftliches Infektionsschutzkonzept zu erstellen und im Unternehmen umzusetzen. Muster Infektionsschutzkonzept |
Das Konzept muss Folgendes enthalten: | |
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1. | die verantwortliche Person (Inhaber, Geschäftsführer, Leiter, Vorstand oder eine andere verantwortliche Person) |
2. | Angaben zur genutzten Raumgröße in Gebäuden |
3. | Angaben zu begehbaren Grundstücksflächen unter freiem Himmel |
4. | Angaben zur raumlufttechnischen Ausstattung, |
5. | Maßnahmen zur regelmäßigen Be- und Entlüftung, |
6. | Maßnahmen zur weitgehenden Gewährleistung des Mindestabstands von 1,50 m zu anderen Personen, |
7. | Maßnahmen zur angemessenen Beschränkung des Publikumsverkehrs, |
8. | Maßnahmen zur Einhaltung der Infektionsschutzregeln:
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9. | Maßnahmen zur Sicherstellung des spezifischen Schutzes der Arbeitnehmer im Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes. |
Branchenregelung: |
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Darüber hinaus gelten branchenspezifische Regelungen zu den Hygienevorschriften sowie zum Arbeitsschutz für das Hotel- und Gaststättengewerbe, den Einzelhandel, den Reisebusverkehr und Freizeiteinrichtungen. Diese sind zusätzlich im Infektionsschutzkonzept mit einzubinden und umzusetzen. Die Mitarbeiter sind regelmäßig in Bezug auf die Einhaltung der Hygienevorschriften sowie der Arbeitsschutzmaßnahmen zu schulen. Die Schulungen sind zu dokumentieren. |
Gefährdungsbeurteilung: |
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Alle Informationen zum Thema Arbeitsschutz sind auch auf den Seiten der zuständigen Berufsgenossenschaft zu finden.