Hinweise zur Bestellung von Betriebsbeauftragten

Der Gesetzgeber schreibt in unterschiedlichen Rechtsgrundlagen die Bestellung von Betriebsbeauftragten vor.
Ihre Funktion besteht darin, eine die staatliche Fremdkontrolle ergänzende Eigenüberwachung innerhalb des Betriebs bzw. Unternehmens zu gewährleisten.
Als interne Kontrollorgane sorgen sie für die Einhaltung und Durchführung der ihrer Aufsicht unterliegenden Rechtsvorschriften. Betriebsbeauftragte gibt es vor allem in den Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie des Umweltschutzes.
Dazu gehören beispielsweise:
  • Abfallbeauftragte
  • Energiemanagementbeauftragte
  • Umweltmanagementbeauftragte
  • Gewässerschutzbeauftragte
  • Datenschutzbeauftragte
  • Jugendschutzbeauftragte
Mehr zu den aktuellen Rechtsgrundlagen und zu den Anforderungen an Betriebsbeauftragte auf Anfrage.