Strompreise und Energiesteuer

Der Strompreis setzt sich aus vielen Komponenten zusammen. Immer neue staatliche Umlagen führen zu einer Preisexplosion. Wir zeigen Ihnen, woraus sich der Strompreis zusammensetzt und wo Sie Steuern sparen können.
Der deutsche Strompreis setzt sich derzeit aus insgesamt 8 Komponenten zusammen:
  • Erzeugung und Vertrieb
  • Netzentgelte
  • § 19 – Umlage
  • Stromsteuer
  • EEG-Umlage
  • KWK-Aufschlag
  • Haftungsumlage Offshore
  • Konzessionsabgabe und
  • Umlage für abschaltbare Lasten
Für Erzeugung, Transport und Vertrieb müssen die Unternehmen so wenig bezahlen, wie schon lange nicht mehr. Die hohen Strompreise werden vorrangig durch die staatlich festgelegten Belastungen verursacht. Für viele Unternehmen – vor allem das produzierende Gewerbe – besteht aber die Möglichkeit, Steuererleichterungen zu beantragen.
Netzentgelte unterliegen der Regulierung und sind abhängig von regionalen Faktoren und der angeschlossenen Spannungsebene. Großverbraucher mit einer Abnahmemenge über 10 GWh können ab 7000 Benutzungsstunden von reduzierten Netzentgelten profitieren. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit der Reduzierung der Netzentgelte bei der sogenannten atypischen Netznutzung, wenn die spezifische Jahreshöchstlast erheblich von der des Netzbetreibers abweicht und damit ein netzentlastender Effekt eintritt. Die entgangenen Einnahmen aus den reduzierten Netzentgelten werden über die § 19 – Umlage auf Wirtschaft und Haushalte umgelegt.
Die bekannteste Steuer ist die Stromsteuer, 1999 im Zuge der ökologischen Steuerreform als Ökosteuer eingeführt. 90 % der Einnahmen fließen in die Rentenkasse. Bei Unternehmen des produzierenden Gewerbes ist der Steuersatz um ein Viertel ermäßigt. Für bestimmte industrielle Prozesse (z. B. Elektrolyse) wird keine Stromsteuer erhoben. Energieintensive Unternehmen des produzierenden Gewerbes können den Spitzenausgleich in Anspruch nehmen. Eine der Grundvoraussetzungen dafür ist die Einführung eines Energiemanagementsystems.
Die größte Belastung verursacht die EEG-Umlage. Sie wird bezogen auf das Folgejahr im Oktober durch die beauftragten Übertragungsnetzbetreiber berechnet und trifft alle Endkunden und ergibt sich aus der Berechnung von Einnahmen und Ausgaben bei der Erzeugung und Verwertung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen. Die besondere Ausgleichsregel soll sicherstellen, dass besonders stromintensive Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben. Unternehmen bestimmter Branchen sowie Schienenbahnen können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen. Dies ist jedoch an strenge, auf Basis von Ist-Daten zu erfüllende Voraussetzungen gebunden. Anhand einer Checkliste können Sie überprüfen, ob für Sie die Möglichkeit zur Begrenzung der EEG-Umlage besteht.
Auch bei der KWK-Umlage gibt es ab einem Verbrauch über 100.000 KWh eine Deckelung des Aufschlages. Ab einem Verbrauch < 1 GWh besteht auch die Variante einer reduzierten Haftungsumlage Offshore. Für Industriebetriebe gilt zudem eine verringerte Konzessionsabgabe (Nutzung der Wege zum Betrieb und der Verlegung von Leitungen im Gemeindegebiet).
Für alle Steuerbefreiungen und -erleichterungen gelten bestimmte Voraussetzungen und sie müssen grundsätzlich beantragt werden.
Ein kostenfreies Tool zur Berechnung stellt die IHK Lippe zur Verfügung.
Haben Sie Fragen zu einzelnen Strompreisbestandteilen und Steuererstattungen? Wir beraten Sie gern!