Rechte und Pflichten bei Unternehmensübertragung

§ 613 a Bürgerliches Gesetzbuch

Bei der Übertragung von Unternehmen sind gesetzliche Regelungen zu beachten. Eine wichtige Regel ist der § 613 a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Die Vorschrift regelt arbeitsrechtliche Fragen bei Betriebsübergang.
In erster Linie sollen durch die Regelungen des § 613 a BGB die Arbeitnehmer bei einem Betriebsübergang geschützt werden. Besonders der Käufer/Übernehmer des Unternehmens sollte die Regelungen hinsichtlich Kündigungsschutz und Unterrichtungspflicht kennen.