Einstiegsgeld - Jobcenter

Antragsberechtigt:
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG II)
Voraussetzung:
  • Leistungsberechtigung
  • Tragfähigkeit des Vorhabens
  • Stellungnahme zur Tragfähigkeit der Existenzgründung
Leistungsumfang:
  • Zuschuss zum ALG II (Ermessensleistung)
  • abhängig von der Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft
  • Förderdauer max. 24 Monate
  • Leistung ist abhängig von der Erfüllung verschiedener Kriterien, wie die Realisierung von 80 % des kalkulierten Rohertrages
Antragstellung: