Existenzgründungspass des Freistaats Thüringen

Zuschuss für Beratung | Weiterbildung | Nutzung Co-Working Space

Zum Aufbau des eigenen Unternehmens oder der Übernahme im Rahmen einer Nachfolge sind Beratungen und Qualifizierungen unerlässlich. Der Freistaat Thüringen unterstützt seine Gründer und Nachfolger finanziell. Die Zuschüsse können Schulungen, Beratungen durch Steuerberater/Rechtsanwalt und einer Marketingberatung dienen.
Antragsberechtigt:
  • natürliche Personen mit Gründungsvorhaben in Thüringen
  • vor Gründung im Haupterwerb
Leistungsumfang:
  • 90 % Zuschuss zu den förderfähigen Standardeinheitskostensätzen
  • Auszahlbetrag
    • bei Anträgen zur Gründung max. 1.580 Euro
    • bei Anträgen bezüglich Unternehmensnachfolge max. 2.210 Euro
Voraussetzungen:
  • Gesamtausgaben über 500,00 Euro
  • Verwendung für Einzelberatungen durch Steuerberater/Rechtsanwalt/Notar, Marketing- und Technologieberatung
  • Vertiefungsseminare zu Schwerpunkten der Gründung, Nutzung Co-Working Space
  • Antragsbestandteil ist ein bestätigter Betreuungsplan
    (Erstellung zusammen mit IHK)
  • Projektlaufzeit beträgt maximal 9 Monate, vorzeitiger Projektbeginn möglich 
 Antragstellung: