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Im Zusammenhang mit dem Aufbau des eigenen Unternehmens und der Sicherung eines Unternehmens bei der Übergabe im Rahmen einer Nachfolge können Beratungen und Qualifizierungen durch Vergabe von Existenzgründerpässen gefördert werden.
Gefördert werden natürliche Personen, die in Thüringen eine Existenzgründung oder die Übernahme eines Unternehmens planen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die neue „Rahmenrichtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows“ für kleine und mittlere Unternehmen zum 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Finanzielle Unterstützung für Existenzgründer aus dem Arbeitslosengeld I.
Finanzielle Unterstützung für Gründer aus dem Arbeitslosengeld II.
Finanzielle Unterstützung für Gründer und Selbstständige im ALG II-Bezug.