Förderung von Kleinstunternehmen der Grundversorgung* (KLUG)


Investitionen von eigenständigen Kleinstunternehmen der Grundversorgung können mit einem Zuschuss von 45 Prozent gefördert werden. Bezuschusst werden Ausgaben, die zur Sicherung, Verbesserung und Ausdehnung der Grundversorgung der ländlichen Bevölkerung beitragen sowie Ausgaben für den Erwerb einer Betriebsstätte.

Wer wird gefördert?

  • Eigenständige Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigen und einem Jahresumsatz unter 2 Mio. Euro sowie Angeboten für Verbrauchsgüter wie:
    • Lebensmittel, Back- und Konditoreiwaren, Fleisch- und Wurstwaren, Getränke
    • Produkte zur Gesundheit und Körperpflege, Drogerie- und Reformwaren
    • Sanitätswaren, Heimtierfutter, Zeitungen und Zeitschriften
    • Pflegedienstleistungen und medizinisch-helfende Behandlungen
    • Friseure, Floristikgeschäfte
    • Gastronomie
    • Verkaufswagen 
  • Kleinstunternehmen
  • Vorhaben in Thüringen und einer Mindestinvestition in Höhe von 10.000 Euro
  • Die Förderung erfolgt nur in ländlich geprägten Orten sowie in Ortsteilen der Oberzentren Erfurt, Jena und Gera.
  • nicht gefördert werden:
    • landwirtschaftliche Unternehmen
    • Ärzte, Tierärzte, Apotheker
    • Fanchiseunternehmen
    • Unternehmen des Tourismus und der Freizeitwirtschaft
      (z. B. Diskotheken, Reiseveranstalter, Spielhallen)
    • Unternehmen in Schwierigkeiten 

Was wird gefördert?

  • Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter
    • Bauten und bauliche Anlagen
    • Machinen, technische Einrichtungen und Geräte
    • EDV-Ausstattung
  • der Erwerb von Vermögensdwerten einer Betriebsstätte
  • Aufwendungen für Beratungs- und Planungsleistungen

Antragstellung

  • Bewilligungsstelle: Thüringer Aufbaubank, Bereich Agrarförderung, Infrastruktur, Umwelt
  • Antragstellung über das Online-Portal der Thüringer Aufbaubank