Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion

Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie

Mit dem Programm sollen Unternehmen bei den bevorstehenden Transformationen unterstützt werden. Mit einem Zuschuss werden Investitionen in neue Produktionsanlagen und -prozesse für bodengebundene Fahrzeuge aller Arten mit ziviler Nutzung sowie flankierende Beratungen und Qualifizierungsvorhaben gefördert.
Was wird gefördert?
  • Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen (Maschinen, Geräte inklusive der notwendigen Soft- und Hardware)
  • Industrie 4.0-fähige Infrastruktur
  • Maßnahmen zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit
  • Maßnahmen zur Verbesserung der Ressourceneffizienz 
  • flankierende Investitionen für den Aufbau von Unternehmenskompetenzen
Wer kann Antrag stellen?
  • Unternehmen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie aller Arten bodengebundener Fahrzeuge mit ziviler Nutzung
  • Unternehmen mit bedeutendem Bezug zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie, mindesten 75 Prozent des Umsatzes mit vor genannten Unternehmen
  • Unternehmen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland
  • Unternehmen, deren Gründung vor dem 01.01.2019 erfolgte
Wie wird gefördert?
  • anteiliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss für Vorhaben in Deutschland
  • Fördersatz und Förderhöhe richten sich nach den beihilferechtlichen Grundlagen
  • Antragstellung nur einmalig möglich
  • Zweckbindungsfrist entsprechend AfA-Nutzungsdauer maximal jedoch fünf Jahre
Fördervoraussetzung:
  • Umsatzrückgang von zusammengenommen mindestens 15 Prozent im Zeitraum April bis Juni 2020 gegenüber dem Vorjahr.
  • Die Förderung erfolgt unter Berücksichtigung der Bundesregelung für Kleinbeihilfen.
Wie hoch ist die Förderung?
  • Förderung nach Bundesregelung Kleinbeihilfen, maximale Förderung 1,8 Mio. Euro
    • 20 % bis 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für Investitionen bis 9.000.000 Euro
    • maximale Förderung 1,8 Mio. Euro je Unternehmen/Unternehmensverbund
  • Förderung nach Artikel 17, Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)
    • 10 % bis 20 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
    • maximale Förderung 7,5 Mio. Euro je Unternehmen/Unternehmensverbund
  • Förderung nach Artikel 38 AGVO, Energieeffizienzmaßnahmen
    • 30 % zzgl. 10 % Bonus für KMU
    • maximale Förderung 15 Mio. Euro je Unternehmen/Unternehmensverbund
  • Förderung nach Artikel 38 AGVO, Beratungsleistungen
    • 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
    • maximale Förderung 2,0 Mio. Euro je Unternehmen/Unternehmensverbund
Antragstellung:
  • Anträge können nach den Artikeln 17, 18 oder 38 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) laufend bis zum Ende der Förderrichtlinie am 31. Dezember 2024 gestellt werden.